Emmerich. Wegen unterschiedlicher Handhabung erhält ein Emmericher Physiotherapeut keine Hilfsmittel und muss jetzt Grundsicherung beantragen.
Corona-Hilfen vom Staat beantragen? Jan van den Broek hat davon die Nase gestrichen voll. Der Physiotherapeut aus Emmerich kämpft seit Wochen um einen finanzielle Unterstützung, die von Bund, Land und Kreis seit Wochen so vollmundig angepriesen wird. Im Detail jedoch kann er damit wenig anfangen: Der fünffache Familienvater, dem 80 Prozent der Einnahmen weggebrochen sind, muss jetzt die Grundsicherung beantragen.
„Ich bin bedient von so viel Scheinheiligkeit“
Was für ein Gefühl. Dass er einmal auf Sozialleistungen angewiesen sein wird, damit hat Jan van den Broek nie gerechnet. Und eigentlich müsste er auch nicht zum Sozialamt, wenn denn die Corona-Hilfen vernünftig gezahlt würden. „Das ist alles nur Bla-Bla-Politik. Ich bin bedient von so viel Scheinheiligkeit der Politik sowohl auf Landesebene als auch vom Bund“, sagt van den Broek.
Was war passiert? Wie viele andere Einzelunternehmer auch, hat der selbstständige Physiotherapeut die Soforthilfen des Landes beantragt. 9000 Euro wurden prompt überwiesen, die er acht Tage auf seinem Konto hatte. „Danach hat das Land die Bedingungen geändert. Das Geld dürfe nicht für den eigenen Lebensunterhalt genutzt werden“, erzählt van den Broek, der am Elsepaßweg in Borghees eine Praxis betreibt. Da er selbst kaum Betriebskosten in seiner Praxis gelten machen kann, zahlte er das Geld vollständig wieder zurück, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Details über Landesantrag? Interessieren den Kreis Kleve nicht
In einem zweiten Schritt wandte er sich an den Kreis Kleve. Auch der Kreis verteilt gerade Gelder und diese darf man auch für den eigenen Lebensunterhalt verwenden. Van den Broek rief zuvor an, fragte artig nach, ob er das Geld – es ging um 3000 Euro – auch für den privaten Lebensunterhalt verwendet werden dürfe, und stellte einen Antrag. Doch er erhielt ziemlich schnell eine Absage: „Nach telefonischer Rückfrage wurde mir erklärt, dass ich ja bereits die Landesmittel erhalten hätte.“ Er klärte die Mitarbeiterin des Kreises darüber auf, dass er das Geld zurückgezahlt hatte, aber das war egal: „Ich hätte ja das Geld erhalten.“
Jan van den Broek geht folglich leer aus, obwohl er sich richtig und ehrlich verhalten hat. „3000 Euro würden für mich in diesem Monat auch reichen“, sagt. Doch jetzt sieht er sich gezwungen, die Grundsicherung zu beantragen, mit der er sich bei fünf Kindern finanzielle vermutlich sogar besser stelle. Trotzdem unternimmt er diesen Schritt ungern, da er nicht als Bittsteller gelten möchte: „So viel Bürokratie-Irrsinn lässt mich schier verzweifeln! Ich bin selbstständiger Physiotherapeut und Vater von fünf Kindern. Mit 3000 Euro wären meine Einbußen aufgrund der Coronakrise nur Bruchstückhaft ausgeglichen, aber wir wäre der Weg zum Sozialamt erspart geblieben (zumindest vorerst).“
Kreis Kleve: Keine Detailauskünfte zu Antragsvorgängen
Die Antwort des Kreises Kleve fiel bescheiden aus: „Generell gilt, dass die Hilfegewährung des Kreises Kleve nachrangig und ergänzend erfolgt, wenn sich das Unternehmen in einer existenziellen Notlage befindet und der entgangene Gewinn eines Unternehmens über die Bundes- bzw. Landeshilfe hinaus geht. Die Hilfegewährung erfolgt auf der Grundlage entsprechender verbindlicher Erklärungen des Antragstellers, die unter Nachprüfungsvorbehalt stehen.“
Auf das Dilemma zwischen Landes- und Kreishilfen geht der Kreis Kleve in seiner Antwort nicht ein.