Kreis Kleve. Landtagsabgeordnete weisen auf Tierheim-Förderung bis zu 2000 Euro zu Futterkosten hin. Die Antragssteller müssen aber die Frist beachten.

Die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Margret Voßeler-Deppe und Dr. Günther Bergmann weisen auf eine neue Form der Hilfe im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Krise hin: Über die Website des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen (https://url.nrw/Futterkostenförderung) können ab sofort auch Tierheime im Kreis Kleve Anträge auf finanzielle Unterstützung bei Futterkosten stellen.

Das Land stellt 400.000 Euro bereit

Das Antragsformular kann bis zum 30. April heruntergeladen werden. Mit Ende des Monats (Poststempel) endet die Antragsfrist. Zur Unterstützung der Einrichtungen in der aktuellen Krisenlage stellt das Land 400.000 Euro zur Verfügung. Pro Einrichtung kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 2000 Euro ausgezahlt werden.

Antragsberechtigt sind bereits vor dem 31. Dezember 2019 tätige, gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, wie z.B. Tierpensionen oder Gnadenhöfe, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine gültige Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz haben.