Emmerich/Rees. Informationen und Antragsformular für Finanzhilfen aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz stehen online bereit. Kreis Kleve informiert.

Zahlreiche soziale Dienstleister und Maßnahmenträger sind aktuell in der Corona-Krise auf finanzielle Hilfen angewiesen.

Einerseits sind viele Menschen im Sozialsektor derzeit unermüdlich vor Ort im Einsatz, andererseits fallen Einnahmen aus bereits vereinbarten Maßnahmen, beispielsweise Inklusionshilfen oder Projekte der Arbeitsförderung, weg. Ziel der finanziellen Unterstützung aus dem „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz“ – kurz: SodEG – ist es, angesichts wegfallender Einnahmen den Bestand an Sozialdienstleistern zu sichern.

Antrag auf der Internetseite des Kreises stellen

Alle sozialen Dienstleister, die einen Vertrag mit dem Kreis Kleve als Sozialhilfeträger, als Jugendhilfeträger oder als Jobcenter abgeschlossen haben und deren Einnahmen durch die Corona-Krise „weggebrochen“ sind, können über die Internetseite des Kreises Kleve einen entsprechenden Antrag stellen. Dieses Hilfsprogramm richtet sich beispielsweise an Anbieter von Hilfen zur Erziehung, Anbieter von Eingliederungshilfen und Arbeitsmarktdienstleister.

Der Kreis Kleve gewährt als zuständiger Leistungsträger finanzielle Hilfen, die zeitlich begrenzt sind und nachrangig gewährt werden. So ist beispielsweise die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld vorrangig. Die Zuschüsse gibt es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht ohne Gegenleistung. Eine Bewilligung können nur Sozialdienstleister erwarten, die sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise einbringen.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hilfe

Nur wer ausdrücklich die Bereitschaft erklärt, verfügbare Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel im Bedarfsfall zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen, hat einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Erläuterungen zum Antragsverfahren, Antworten auf häufig gestellte Fragen wie auch das Antragsformular sind auf der Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) hinterlegt (Suchbegriff: Sozialdienstleister). Auch auf der Corona-Internetseite (Direktlink auf der Homepage) gibt es unter der Überschrift „Zuschüsse für Erbringer von soziale Dienstleistungen und Maßnahmenträger“ einen Link zur entsprechenden Inhaltsseite.