Emmerich. Die Werbegemeinschaften aus Emmerich und Elten wollen das „homeshopping“ fördern. Prämien bei Einkäufen vor Ort.

Die Emmericher Werbegemeinschaft und die Interessen- und Werbegemeinschaft Elten wollen den regionalen Einzelhandel mit einem Prämienprogramm unterstützen. Die Aktion „homeshopping Emmerich“ soll Anreize geben, den Einzelhandel vor Ort zu stützen. Man wolle den Mitgliedsbetrieben zeigen, dass sie unterstützt werden, so Sara Kreipe, Vorsitzende der EWG. „Ich hoffe, dass das Bonusprogramm den Bürgerinnen und Bürger einen zusätzlichen Anreiz gibt lokal zu kaufen und die ungewohnten Bestell- und Lieferservice in Anspruch zu nehmen.“

Alle Mitgliedsbetriebe sind auf der Seite www.emmerich-und-du.de oder www.iwe-elten.de zu finden. „Ich freue mich, dass wir diese Aktion gemeinsam mit der Emmericher Werbegemeinschaft auf den Weg bringen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, Zusammenhalt zu zeigen und vor allem zu leben.“

Die Teilnahmebedingungen fürs Bonusprogramm

Die Werbegemeinschaften Emmerich und Elten haben ein Bonus-Programm aufgelegt.
Die Werbegemeinschaften Emmerich und Elten haben ein Bonus-Programm aufgelegt. © WiFö Emmerich | Verena van Niersen

Rainer Elsmann, Vorsitzender der IWE, erklärt die Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme am Prämienprogramm ist pro Teilnehmer nur einmal möglich. Berechtigt sind alle Personen, die bis zum 30. Mai bei einem der Mitgliedsbetriebe der Werbegemeinschaften einen Kauf tätigen und den dazugehörigen Beleg (Kassenbon, Quittung, Rechnung) bis zum 30. Juni bei der jeweiligen Werbegemeinschaft einreichen. Die Werbegemeinschaften behalten sich vor, das Prämienprogramm auf eine Gesamtsumme der eingereichten Bons oder Quittungen von 2.000 Euro zu begrenzen.

Die Werbegemeinschaften werden die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten. Durch die Teilnahme am Prämienprogramm erklärt sich der Teilnehmende mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind direkt an die jeweilige Werbegemeinschaft zu richten.