Rees. Das Abbrennen von Osterfeuern ist in diesem Jahr untersagt, sowohl vor als auch nach Ostern. Es drohen Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro.

Aus gegebenem Anlass weist das Reeser Ordnungsamt nochmals darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern in diesem Jahr untersagt ist. Dies gelte sowohl für die Ostertage als auch für die Zeit vor und nach Ostern.

Es ist zudem unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder private Veranstaltung handele. Auch das reine Abbrennen des Feuers ohne Publikum ist in diesem Jahr nicht zulässig. Das Ordnungsamt informiert, dass sowohl jetzt, über die Ostertage, als auch in den Wochen nach Ostern konkrete Kontrollen durchgeführt werden.

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Jörn Franken, Pressesprecher der Stadt, weiß von ersten Ordnungswidrigkeiten. So wurde bereits in dieser Woche ein Feuer entfacht, in der irrigen Meinung, erst am Osterwochenende würde das Abbrennen überwacht und sanktioniert.

Brauchtumsfeuer können zu St. Martin nachgeholt werden

Wer die Regeln missachtet, wird vom Ordnungsamt Bußgelder zwischen 500 und 1.000 Euro gegen die Personen festsetzen, die das Feuer entfacht haben. Wie berichtet ermöglicht die Stadt Rees, die Feuer im Rahmen eines Brauchtumsfeuers zu St. Martin abbrennen zu lassen. Dazu sind die Brauchtumsfeuer im Herbst jedoch neu anzuzeigen. Alternativ dazu kann der Grünschnitt etwa über den Kompostplatz oder über einen Containerdienst entsorgt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, das Schnittgut zu schreddern und es als Füllmaterial zu nutzen.