Kreis Kleve. Die Bundesagentur für Arbeit gibt wichtige Tipps zur Beantragung der Überbrückungsgelder. Es wurde eine neue Hotline geschaltet.

Viele Chefs wollen für Ihre Mitarbeiter jetzt Kurzarbeit anmelden. Die NRZ fragte bei der Agentur für Arbeit in Wesel (BA) nach, was jetzt beachtet werden muss.

Wie sehen die Kurzarbeiterregelungen für Unternehmen aus?

Die Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens zehn Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.

Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tariflich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Kurzarbeitergeld beantragen können Betriebe mit mindestens einem beschäftigten Arbeitnehmer. In jedem Fall muss Kurzarbeit zunächst bei der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt werden. Erst danach kann es beantragt werden. Grundsätzlich muss das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber beantragt werden. Den Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit findet man auf arbeitsagentur.de . Den unterzeichneten Vordruck reicht man dann bei der Agentur für Arbeit vor Ort (Kleve, Emmerich, Goch oder Geldern im Kreis Kleve) ein.

Haben bereits Unternehmen aus dem Kreis Kleve Kurzarbeit angemeldet?

Die BA verzeichnet bereits seit einigen Tagen einen stark erhöhten Beratungsbedarf zu Kurzarbeit aufgrund des Corona-Virus. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor. Aber die BA hat eine neue Hotline eingestellt: 0281/9620141. Einige Services, zum Beispiel die Antragstellung, können Arbeitgeber auch online unter www.arbeitsagentur.de erledigen.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Vorwiegend kämen die Anfragen aus den Bereichen Transport/Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Alle Informationen rund um die Antragsgewährung und alle weiteren Fragen zu den Voraussetzungen und zur Auszahlung von Kurzarbeitergeld gibt es auf der Homepage unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Momentan werden z.B. erklärende Videos überarbeitet und auf die neuen Regelungen angepasst.