Emmerich/Rees. Coronavirus: In der Emmericher Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Ansichten, ob Zahnärzte weiterarbeiten können. Was die Zahnärzte machen.
Es gibt nur wenige Berufe, bei denen sich Menschen so nah kommen wie beim Zahnarzt. Seit einigen Tagen gibt es aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in der Ärzteschaft und auch unter den Mitarbeitern eine rege Diskussion darüber, ob man Zahnarztpraxen nicht besser schließen soll und nur noch einen Notdienst für Schmerzpatienten aufrecht erhält. Zahnarzthelferinnen aus ganz Deuschland haben einen Aufruf gestartet, dem sich auch einige Bedienstete aus dem Kreis Kleve angeschlossen haben.
Praxismitarbeiter: Unveränderter Betrieb ist wegen Corona unverantwortlich
Eine Mitarbeiterin einer Klever Praxis, die aus arbeitsrechtlichen Gründen anonym bleiben möchte, schreibt: „Dass der zahnärztliche Betrieb unverändert aufrechterhalten wird, ist unverantwortlich! Es kann nicht von uns verlangt werden, dass wir in Eigeninitiative unsere Praxen schließen, da dies wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Ich fordere deshalb dazu auf, alle Zahnarztpraxen behördlich angeordnet schließen zu lassen! Hierbei muss die finanzielle Entschädigung gewährleistet sein.“
Mit diesem Thema gehen auch die Emmericher Zahnärzte unterschiedlich um. Dr. Hermann Dercks erzählt der NRZ, dass er seine Praxis nur noch zwischen 9 und 12 Uhr öffnet, um Schmerzpatienten und nicht aufschiebbare Fälle zu behandeln.
Das Thema sei äußerst sensibel zu behandeln: „Die Kassenärztliche Vereinigung kann keine Schließung anordnen, dass kann nur eine Behörde. Aber ich bekomme mit, dass in der Schweiz und in Luxemburg die zahnärztlichen Praxen bereits geschlossen haben. Wir haben nun einmal sehr engen Kontakt zu Menschen, aber den haben Pflegekräfte im Krankenhaus auch.“
In seiner Praxis gibt es jetzt deutlich weniger zu tun. Täglich behandelt er nur noch zwei bis drei Patienten. Termine, die nicht dringend erledigt werden müssen, wurden verschoben und auch die Patienten selbst rufen an, um jetzt möglichst nicht in die Praxis zu müssen. Mit seinem Personal habe er sich jetzt über die Urlaubsregelung verständigt, Kurzarbeit wurde nicht angemeldet. Die reduzierten Öffnungszeiten gelten vorerst bis zum 1. Mai.
Zahnärzte haben auch eine Behandlungspflicht
In der Praxis von Drs. Arnold Wentholt in Emmerich ist hingegen zurzeit fast schon Hochbetrieb. „Ich hatte selten so viel zu tun wie jetzt“, erzählt Wentholt der NRZ. In seiner Praxis laufe der Betrieb jetzt allerdings nach strengen Kriterien. Die Termine werden so vergeben, dass möglichst nur ein Patient im Wartezimmer Platz nehmen muss. „Und wenn doch zwei Menschen dort sitzen, dann bekommen sie von uns einen Mundschutz“, sagt er.
Wentholt hatte sich bereits in der Vergangenheit bei den Vogelgrippeseuchen und der Schweinepest mit Mundschutz eingedeckt. Alle Türgriffe und medizinisches Besteck werden jetzt permanent desinfiziert. Für die Praxismitarbeiter gibt es an der Patiententheke jetzt einem besonderen Schutz.
Wentholt möchte seine Praxis weiterbetreiben. „Denn wir haben ja auch eine Behandlungspflicht.“ Er sieht nur wenige Absagen und erhält den Betrieb auch für sicher: „Wir tun so viel wie möglich und halten uns streng an die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes. Wenn hier jemand krank wird, dann geht er sofort nach Hause.“
Das sagt die Vertretung der Zahnärzte
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein , die Vertretung der Zähnarzte, befürwortet keine Zwangsmaßnahmen. Vielmehr solle jeder Praxisinhaber selbst entscheiden, ob er seine Praxis weiterführen möchte.
Für eine Entscheidung könne es ganz unterschiedliche Gründe geben. Bislang hätten nur ein Prozent der Praxen erklärt, derzeit nicht zur Verfügung zu stehen.
Eine Schließung der Zahnarztpraxen sei „absolut unärztlich“, so der KZV-Sprecher Ralf Wagner in einem offenen Brief an die Mitglieder.