Emmerich. Welche Hilfen Unternehmen in Emmerich, die unter den Auswirkungen des Coronavirus leiden, in Anspruch nehmen können, zeigt die WFG online auf.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen und den Anordnungen zur Begrenzung der Ausbreitung des Corona-Virus sind zahlreiche Wirtschaftszweige von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen, erläutert WFG-Geschäftsführerin Sara Kreipe. Dabei hilft es, sich frühzeitig und möglichst umfassend über finanzielle Unterstützung zu informieren und auch entsprechende Stellen zu kontaktieren.
Hinweise für lokale Unternehmen in Emmerich
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH (WFG) möchte hiesige Unternehmen – ob Einzelkämpfer oder Chef eines großen Industrieunternehmens – über die flankierenden Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierung NRW in Form von finanziellen Unterstützungsleistungen für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer informieren. Dazu stellt die WFG auf der Homepage der Stadt Emmerich unter „Wirtschaft/Standort“ – „Soforthilfe Coronavirus“ – eine Übersicht zu folgenden Themen zur Verfügung:
Kurzarbeitergeld
Steuern
Liquiditätssicherung
Exportwirtschaft
Entschädigungsleistungen bei Verdienstausfall im Quarantänefall f. Arbeitnehmer/innen und Selbständige ohne krank zu sein und Erstattungsanspruch des Arbeitgebers
Informationen für Gaststätten und Hotellerie
Soforthilfen für Kultur in NRW
Weitere Hilfspakete werden von der Bundes- bzw. Landesregierung aufgelegt. Die Seiten der Wirtschaftsförderung werden dementsprechend zeitnah aktualisiert.
Offizielle Informationskanäle der Stadt Emmerich am Rhein nutzen
Die aktuelle Situation verändert sich weiterhin sehr dynamisch. Die WFG weist daher darauf hin, für weitere Einzelheiten und Auswirkungen stets die offiziellen Kanäle der Stadt Emmerich unter www.emmerich.de zu nutzen.
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