Emmerich. Welche Hilfen Unternehmen in Emmerich, die unter den Auswirkungen des Coronavirus leiden, in Anspruch nehmen können, zeigt die WFG online auf.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und den Anordnungen zur Begrenzung der Ausbreitung des Corona-Virus sind zahlreiche Wirtschaftszweige von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen, erläutert WFG-Geschäftsführerin Sara Kreipe. Dabei hilft es, sich frühzeitig und möglichst umfassend über finanzielle Unterstützung zu informieren und auch entsprechende Stellen zu kontaktieren.

Hinweise für lokale Unternehmen in Emmerich

Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH (WFG) möchte hiesige Unternehmen – ob Einzelkämpfer oder Chef eines großen Industrieunternehmens – über die flankierenden Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierung NRW in Form von finanziellen Unterstützungsleistungen für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer informieren. Dazu stellt die WFG auf der Homepage der Stadt Emmerich unter „Wirtschaft/Standort“ – „Soforthilfe Coronavirus“ – eine Übersicht zu folgenden Themen zur Verfügung:

Kurzarbeitergeld

Steuern

Liquiditätssicherung

Exportwirtschaft

Entschädigungsleistungen bei Verdienstausfall im Quarantänefall f. Arbeitnehmer/innen und Selbständige ohne krank zu sein und Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Informationen für Gaststätten und Hotellerie

Soforthilfen für Kultur in NRW

Weitere Hilfspakete werden von der Bundes- bzw. Landesregierung aufgelegt. Die Seiten der Wirtschaftsförderung werden dementsprechend zeitnah aktualisiert.

Offizielle Informationskanäle der Stadt Emmerich am Rhein nutzen

Die aktuelle Situation verändert sich weiterhin sehr dynamisch. Die WFG weist daher darauf hin, für weitere Einzelheiten und Auswirkungen stets die offiziellen Kanäle der Stadt Emmerich unter www.emmerich.de zu nutzen.

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