Isselburg/Kreis Borken. Coronavirus: Isselburger Schulen werden Montag und Dienstag einen Notunterricht für alle Schüler vorhalten. Eine Betreuungsüberbrückung.

Die Schulleitungen der Isselburger Schulen geben Informationen zur Situation ab Montag, 16. März. Die Landesregierung NRW hat die komplette Schulschließung ab Mittwoch,
18. März, bis zu den Osterferien veranlasst hat: Das betrifft natürlich auch den Grundschulverbund Isselschule (Haupt- und Teilstandort), die Katholische Grundschule Anholt und die Hauptschule der Stadt Isselburg.

Die Schulbusse fahren am Montag und Dienstag

Für die Grundschulen der Stadt Isselburg: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf die Schulschließung einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen bieten an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeiteinen Not-/Überbrückungsunterricht zwischen der 1. und 4. Unterrichtsstunde an, also von 8 bis 11.35 Uhr. Der Schulbus wird an diesen beiden Tagen die Schulbuskinder planmäßig zum Unterrichtsbeginn zur Schule befördern und nach Ende der 4. Unterrichtsstunde wiederzurückfahren.

https://www.nrz.de/staedte/emmerich-rees-isselburg/Für die Kinder, welche die offene Ganztagsschule (OGS) und verlässliche Halbtagsschule (VHTS) besuchen, ist eine Betreuung zunächst einmal für Montag und Dienstag gesichert.

Für die Hauptschule der Stadt Isselburg: Auch hier gilt, dass bis einschließlich Dienstag die Eltern ihre Kinder aus eigener Entscheidung zur Schule schicken können und die Schule während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicherstellt. Auch hier fährt der Schulbus Montag und Dienstag. Die Schulleitung der Hauptschule rechnet jedoch damit, dass voraussichtlich keine Schüler zum Unterricht erscheinen wird, so dass die Rückfahrt mit dem Schulbus lediglich nach Bedarf eingerichtet wird.

Betreuung für Kinder von Krankenschwestern und Co.

Für alle Schulen in Isselburg: Ab Mittwoch wird die Stadt Isselburg den Schülerspezialverkehr für alle städtischen Schulen einstellen. Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Hierzu stehen jedoch noch konkrete Informationen zur Umsetzung seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für Nordrhein-Westfalen aus. Weitere Informationen erhalten die Eltern dann am Montag bzw. spätestens am Dienstag.

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