Emmerich. Die Zahl der Menschen, die eine Grundsicherung beantragen müssen, steigt im gesamten Kreis Kleve deutlich an.
Die Zahl der Menschen, deren Rente im Alter nicht ausreicht steigt auch in Emmerich deutlich an. Nach Informationen der Stadtverwaltung gab es im Januar vergangenen Jahres 298 Personen, die eine „Grundsicherung im Alter“ beantragt haben, waren es im Dezember 2019 schon 319 Fälle. Im Januar 2020 stieg die Zahl schon auf 359 Personen.
Die Altersarmut steigt im gesamten Kreis Kleve
Stadtsprecher Tim Terhorst erläutert, dass zum Jahreswechsel mehrere Fälle des Landschaftsverbandes Rheinland übernommen worden sind, dadurch erkläre sich der deutliche Anstieg im Januar. Gleichwohl ist kreisweit mit einem Anstieg der Altersarmut zu rechnen. 2014 beantragten 2899 Menschen die Grundsicherung im Alter, 2018 waren es dann 3487.
In Emmerich wurden 2019 gut 2,2 Millionen Euro für Rentner ausgezahlt, das Geld wird zu 100 Prozent vom Bund erstattet.
Der Sozialverband VdK sieht die Entwicklung sehr kritisch. Svenja Weuster, Geschäftsführerin des Kreisverbandes Niederrhein des VdK, geht davon aus, dass die Dunkelziffer der armen Rentner deutlich höher liegt: „Viele Rentner trauen sich nicht, zum Amt zu gehen und Geld zu beantragen“, sagt sie.
Der VdK bekäme nur in den Sprechstunden ein Gefühl für die Dimension, etwa wenn eine ältere Frau mit 600 Euro Rente einen Antrag für Zahnersatz stellen muss. „Diese Generation hat noch nie im Leben jemanden um Geld gebeten. Das tun sie auch im Alter nicht und sehen irgendwie zu, wie sie über die Runden kommt“, sagt Weuster.
Altersarmut trifft vor allem Frauen
Hauptursächlich für die Altersarmut ist die lückenhafte Erwerbsbiografie: „Wenn man sich die Zahlen genau anschaut, dann sieht man, dass vor allem Frauen betroffen sind. Frauen sind oft im Niedriglohnsektor beschäftigt und sind ganz klassisch für Familie und Pflege zuständig. Sie trifft es am härtesten“, sagt die VdK-Geschäftsführerin.
Aber auch immer weniger Männer schaffen es, die 35, 40 oder 45 Beitragsjahre vollzukriegen. Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, weil er krank ist, dem werden pauschal 10,8 Prozent abgezogen. Für Weuster ein Unding. Hier müsse die Politik dringend etwas ändern.
Die Grundrente wird das Problem nicht lösen
Der VdK hat mehrere Forderungen aufgestellt, um das Thema Altersarmut anzupacken. Die Kommunen selbst könnten nur wenig unternehmen. Die Themen Gesundheitsprävention und Rehabilitation seien ganz wichtig. Die Arbeitnehmer müssten so lange wie möglich im Erwerbsleben bleiben. Auch müsse das Rentenniveau stabil bleiben. Und entsprechend nicht weiter gekürzt werden.
Altersarmut hat konkrete Auswirkungen: „Der Lebensstandard ist für diese Rentner relativ gering, zumal auch die Ausgaben für Gesundheit tendenziell hoch sind“, sagt Weuster. Sie glaubt übrigens nicht, dass die diskutierte Grundrente das Problem lösen wird: „Das kann nur ein Einstieg sein.“ Das Klever Sozialamt hat errechnet, dass unter den diskutierten Vorgaben nur zehn Personen in Kleve berechtigt wären, eine Grundrente zu beantragen.
Ältere Frauen schämen sich, um „das Amt“ aufzusuchen
Leonie Pawlak ist Seniorenvertreterin in Emmerich und kennt die Beispiele der Altersarmut aus direkter Anschauung. Jeden Montag bietet die Seniorenvertretung im Info-Center an der Rheinpromenade eine Sprechstunde zwischen 10 und 12 Uhr an. Es kommen immer ältere Personen, die reden und sich beraten lassen wollen: „Altersarmut ist ein Frauenproblem“, sagt Pawlak. In Erinnerung ist ihr eine Frau geblieben, deren Rente gut 300 Euro unter Sozialhilfeniveau lag. „Und trotzdem schämte sie sich, zum Amt zu gehen. Sie sagte mir, dass sie ja über die Runden komme und dann eben ein paar Socken zusätzlich stricken werde.“
Pawlak wünscht sich mehr Aufklärung für diese Senioren: „Diesen Frauen, die Deutschland nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, die nicht richtig Erwerbstätig waren, weil sie die Familie zusammengehalten haben, denen steht das Geld zu. Aber gerade diese Generation ist es, die sich mit der Anspruchshaltung ‘Das steht mir zu’ sehr schwer tun.“
>> Ab wann wird die Grundsicherung im Alter gewährt?
Die kommunalen Sozialämter prüfen die Bedürftigkeit. Die Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten für einen alleinstehenden Rentner beträgt 450 Euro (Warmmiete), der Eckregelsatz beträgt aktuell 432 Euro, so dass sich als Richtwert ein Betrag von 832 Euro ergibt.
Weitere Voraussetzung ist, dass keine größeren Vermögensgegenstände vorhanden sind oder in den letzten zehn Jahren verschenkt wurden (z.B. Übertragung Eigenheim). Auch ein möglicher Wohngeldanspruch als vorrangige Leistung wird von den Ämtern überprüft.
Kontakt zur Emmericher Seniorenberatung: . Montags von 10 bis 12 Uhr im Info-Center, Rheinpromenade 27.