Emmerich. Emmericher (48) hat Freund der Tochter einen Kopfstoß verpasst. Gegen Strafbefehl erhob der Angeklagte Einspruch. Und wurde nun härter bestraft.
Mit einem Streit um ein paar Stücke Pizza fing es an. Der Konflikt gipfelte in einer Platzwunde am Kopf. Ein 48-jähriger Emmericher hatte vor dem Amtsgericht Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhoben.
Mit der Folge, dass die Strafe sogar noch erhöht wurde. Statt 60 Tagessätze à zehn Euro, muss der vierfache Vater nun 60-mal 20 Euro berappen. Dem Gericht war nicht bekannt, dass der Mann als Berufskraftfahrer arbeitet. Somit war das Strafmaß anzupassen.
Es fing an mit einem Streit um den Rest Pizza
Ansonsten kam Richter Max Melssen nach ausführlicher Befragung von drei Zeugen und dem Angeklagten zu dem Schluss, dass sich die Vorwürfe bestätigt hatten.
Der Reihe nach: Am 1. Juli gerieten die Tochter (19) und der Sohn (21) des Angeklagten zuhause in einen Streit. Es ging nur darum, wer noch wie viele Stücke von dem Rest Pizza bekommen sollte.
Zwischen dem Vater, laut Aussage aller Zeugen mindestens leicht alkoholisiert, und der Tochter kochte anschließend in deren Zimmer auch die Stimmung hoch. Der Vater warf das Handy der Tochter zu Boden. Es zerschellte. Dann soll der Vater die Tochter geschlagen haben, wie diese vor Gericht aussagte.
Der Vater stufte den Freund als schädlich für seine Tochter ein
Das war noch nicht der jetzt vor Gericht verhandelte Konflikt. Die Tochter flüchtete, kontaktierte ihren Freund und ging später mit diesem in der Absicht zurück zur Wohnung, ihre Klamotten zu packen und zu verschwinden. Ohne Gruß gingen die beiden direkt ins Zimmer der Tochter. Dort traf sie der aufgebrachte Vater nun an. Er wollte, dass der Freund das Haus verlässt. Es ist ein 20-jähriger Emmericher, den der Angeklagte ohnehin als eher schädlich für seine Tochter einstuft. „Ihre Tochter packt noch kurz die Sachen. Dann sind wir auch weg“, sagt der Freund, habe er damals geantwortet.
Abgesehen vom nicht eingeräumten Alkoholkonsum kommt nun die Stelle, die der Vater anders darstellt. Denn die Tochter und ihr Freund gaben auch im Detail gleichlautend an, dass der 48-Jährige den jungen Mann packte und ihm einen Kopfstoß verpasste. Sofort habe eine Platzwunde aufgeklafft. Die Tochter ging dazwischen, auch der 20-Jährige schlug zurück.
Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig
Nun eilte auch der Bruder hinzu, zog den Freund der Schwester weg. Dabei, so sagte er offen vor Gericht, entdeckte er das Blut an der Stirn des Opfers. Womit die Theorie des Vaters, das Opfer habe sich beim dann anschließenden Flüchten aus der Wohnung womöglich am Türrahmen gestoßen, obsolet war.
Der Alkoholkonsum, den der 48-Jährige unbedingt auf höchstens ein Bierchen begrenzt sehen wollte, wirkte sich noch strafmildernd aus. Auch die Tatsache, dass die Wunde komplett ausgeheilt ist. Nicht hingegen, dass der Vater wegen Körperverletzung und Drogeneinfuhr vorbestraft ist und sich überhaupt nicht geständig zeigte.