Isselburg/Rees. Rechtsmittelverfahren sind nahezu abgeschlossen: Deichverband wird nun die Nachveranlagung für Isselburger und einige Reeser seit 2007 beginnen.
Die Widerspruchsführer und Kläger aus dem Heranziehungsverfahren zur Mitgliedschaft im Deichverband Bislich-Landesgrenze aus dem Jahre 2006 erhalten in diesen Tagen erstmalig die Beitragsbescheide. Neben dem Stadtgebiet Isselburg zählen auch Randgebiete der Städte Bocholt und Rees dazu.
Für den Vorstand des Deichverbandes sei die nunmehr beginnende Nachveranlagung ein großer Schritt in Richtung Beitragsgerechtigkeit und Stärkung der Solidargemeinschaft, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn nach Abschluss der Nachveranlagung (2007 bis 2019) erhalten nunmehr ab dem Jahre 2020 jährlich alle 23.000 Verbandsmitglieder ihren Beitragsbescheid.
2006 gab es Klagen und Widersprüche
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Zum Hintergrund: Im Jahre 2006 wurden alle Eigentümer/Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke durch die Bezirksregierung Düsseldorf zur Mitgliedschaft im vormaligen Deichverband Rees-Löwenberg (der Deichverband Bislich-Landesgrenze ist Rechtsnachfolger) zum 1. Januar 2007 herangezogen. Seinerzeit wurden durch wenige Betroffene Widerspruch oder Klage gegen die Heranziehung eingelegt.
Durch das daraus folgende Urteil vor dem Verwaltungsgericht Münster wurden im Jahr 2011 die Mitgliedschaften und die Grenzen des Verbandsgebietes als rechtmäßig anerkannt. Diese Sichtweise wurde schließlich im Jahre 2014 durch das nächsthöhere Gericht, dem Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt.
Die Rechtsmittelverfahren sind nahezu alle abgeschlossen, so dass die Mitgliedschaften bestandskräftig feststehen. Das heißt, dass diese Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte nunmehr verpflichtet sind, sich an den Gesamtkosten zu beteiligen und Beiträge zu leisten.
Der Deichverband steht mit Rat und Tat zur Seite
Den Beitragsbescheiden ist neben den Veranlagungsregeln auch ein Deichbrief beigefügt, der in Kurzform Erläuterungen zur Strukturierung und Aufgaben eines Deichverbandes enthält. Weiter liegt dem Beitragsbescheid ein Infoblatt bei, welches viele Fragen zur Nachveranlagung bereits im Vorfeld umfangreich beantwortet.
Die Geschäftsstelle des Deichverbandes steht unter 02822/9339-55 mit Rat und Tat zur Seite. Nähere Infos bietet zudem die Internetseite des Deichverbandes unter www.dv-bl.de.