Emmerich. Ohne Vorwarnung hatte Angeklagter zu Silvester einem Emmericher eine Bierflasche an den Kopf geschlagen. Gericht verhängte Freiheitsstrafe.
Der Angriff kam urplötzlich an Silvester 2018, ohne jede Vorwarnung: Weil er zurück in eine Gaststätte in der Emmericher Innenstadt wollte, und er deswegen den Mann, der in der Tür stand, bat, zur Seite zu gehen, schubste ihn dieser zu Boden. Und als das Opfer wieder aufstand, schlug der 35-Jährige ihn unvermittelt mit einer Bierflasche gegen den Kopf. Jetzt musste sich der arbeitslose Bauhelfer wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Emmerich verantworten. Das Urteil: acht Monate Freiheitsstrafe.
„Das Urteil hätte höher ausfallen können, wenn das Opfer schlimmer verletzt worden wäre“, sagte Richterin Mareen Hölker. Das Opfer hatte eine Schädel-Prellung und eine Platzwunde am Kopf davon getragen. Wobei die Richterin schon zwei Monate über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus gegangen war. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer um ein mildes Urteil gebeten.
Zeugin widersprach Aussage des Angeklagten
Was war genau geschehen an diesem Silvestertag etwa gegen 17 Uhr. „Ich habe draußen vor der Kneipe eine Zigarette geraucht“, erzählte das 61 Jahre alte Opfer, das als Zeuge aussagte. In der Gaststätte hätte er den jetzigen Angeklagten am Automaten schon gesehen und gedacht, dass der irgendwie schlecht gelaunt gewesen sei, sagte der arbeitslose Betonbauer aus. Streit hätte er aber nicht gehabt.
„Ich kann mich an nichts mehr erinnern“, meinte der Angeklagte, der seit Jahren Alkoholiker ist, Cannabis konsumiert, dazu unter ADS, Impulsstörungen und Depressionen leidet. Wobei er bei der Polizei ausgesagt hatte, er habe in Notwehr gehandelt, weil er mit einem Messer bedroht worden wäre. Das aber entsprach nicht der Aussage einer Zeugin, die in der Gaststätte arbeitet und bei dem Vorfall dabei war.
Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft gefordert
Milde walten lassen und eine erneute Bewährungsstrafe verhängen, wollte das Gericht nicht. Denn die Gefahr, dass ein Vorfall wie dieser sich wiederholt, sei bei dem Angeklagten groß. Der Mann ist mehrfach auch wegen ähnlicher Delikte vorbestraft und bislang erfolglos gegen seine Drogenabhängigkeit aktiv geworden. Das bestätigte auch der anwesende Bewährungshelfer.
Es genüge nicht, dass der Angeklagte Einsicht zeige und sich beim Opfer auch noch einmal in der Verhandlung für seine Tat entschuldigt hat, meinte Richterin Hölker. Die Tat sei schon „eine harte Nummer gewesen“.