Emmerich. Der Antrag der Seniorenvertretung E-Scooter auf der Promenade in Emmerich zu verbieten, ist überflüssig. Ein Fahrverbot gilt dort schon jetzt.

Die Seniorenvertretung sorgt sich um die Sicherheit an der Rheinpromenade. Neben Radfahrern stellten vor allem die neuen E-Scooter, aber auch E-Bikes eine Gefahr dar, da diese häufig recht schnell unterwegs seien. Entsprechend hat die Seniorenvertretung beantragt, diese Zweiräder mit einem Fahrverbot für die Promenade zu versehen. Gerade E-Scooter- und E-Bikes seien sehr leise unterwegs und würden von Fußgängern oft spät wahrgenommen.

Alternativ schlägt die Seniorenvertretung eine beschränkte Nutzung von E-Scootern, E-Bikes und Fahrrädern nur auf den Zeitraum 22 bis 9 Uhr vor.

Zusatz „Radverkehr frei“ gilt nicht für E-Scooter

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Doch zum Teil ist dieser Antrag überflüssig, wie die Verwaltung nun dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorlegt. E-Scooter dürfen schon jetzt nicht auf der Promenade fahren. Vom Krantor bis zum Wassertor gibt es eine Fußgängerzone mit dem Zusatz „Radverkehr frei“. Dieser Zusatz erlaubt es Radfahrern im Schritttempo zu fahren. Fußgänger haben ein Vorgehrecht. Prinzipiell möge Rücksicht genommen werden, was mit dem Zusatzschild „Gemeinsam mit Rücksicht“ unterstrichen wird.

E-Scooter fallen unter die Begriffsbestimmung Elektrokleinstfahrzeuge und zählen nicht zu den Fahrrädern.

Bei den E-Bikes, wenn man dies als Überbegriff versteht, ist zu differenzieren. Pedelecs, die unter Einsatz eigener Muskelkraft motorunterstützt laufen, erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und gelten als Fahrräder. Ergo: Zulässig auf der Promenade. Bei einem Großteil der Zweiräder, die im Volksmund als E-Bikes bezeichnet werden, handelt es sich zum Pedelecs.

Die Polizei meldet keine Unfälle seit 2016

S-Pedelecs laufen mit Tretunterstützung, aber kommen schon auf 45 km/h. Sie zählen zu den Kleinkrafträdern und dürfen auf der Promenade nicht fahren.

Gleiches gilt für E-Bikes im eigentlich Sinne, die auch komplett ohne Muskelkraft fahren und zwischen 20 und 45 km/h erreichen.

Laut Polizei wurden in der gesamten Fußgängerzone seit 2016 überhaupt keine Unfälle registriert. Entsprechend kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass keine Änderung der Situation erforderlich ist.