Emmerich. 5100 € beträgt die Ablöse in Emmerich, wenn man keinen Parkplatz vorhalten kann. Abschaffung scheint rechtlich nicht möglich. Förderung denkbar.

In Emmerich wird es wohl keine Abschaffung der Stellplatzablöse geben. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, der am Dienstag, 3. September, um 17 Uhr im Rathaus zur öffentlichen Sitzung zusammen kommt, einen entsprechenden Antrag eines Bürgers abzulehnen.

Welchen Zweck das Gesetz erfüllt

Die Gesetzeslage erlaube dieses Ansinnen nicht. Dem Gesetzgeber gehe es um die Mindestanzahl an Parkplätzen. Die Ablöse greift dann, wenn ein Vorhabenträger für eine gewerbliche Immobilie nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen kann, was oft baulich nicht möglich ist. Ohne die Ablöse wäre er dann aber verpflichtet, die Parkplätze vorzuhalten, was mögliche Ansiedlungen verhindern würde.

Gegen eine Senkung des Betrags spreche, dass Bauherren auch Kosten für die Errichtung eines Parkplatzes einkalkulieren müssten. Wer die Ablöse zahle, spare sich die Baukosten. 5100 Euro in Emmerich lägen in 80 Prozent der Fälle unter den tatsächlichen Erstellungskosten, womit der Bauherr also spare. In Elten fallen 4400 Euro an.

Allerdings stellt die Verwaltung in Aussicht, einen Fördertopf bereit zu stellen, um auf Kosten des Haushaltes die Stellplatzablöse so zu reduzieren. Die BGE hatte beantragt, die Stellplatzabgaben zu halbieren. Die CDU hatte ferner beantragt, nun eine eigene Stellplatzsatzung aufzustellen. In dieser neuen Satzung könnte der Fördertopf Berücksichtigung finden.