Emmerich. . Kasernen-Baustelle in Emmerich: Generalunternehmer erhob Klage wegen angeblich fehlender Sicherheitsleistungen. Mona weist Vorwürfe von sich.
Die Gebäude für den Gesundheitspark auf der ehemaligen Emmericher Kaserne stehen kurz vor der Fertigstellung. Und doch gibt es auf der Baustelle jetzt gehörigen Ärger. Der Generalunternehmer Trigenius erhob am 11. Juni vor dem Landgericht in Düsseldorf eine Klage gegen die Mona Pflegeeinrichtung GmbH und begründet dies mit einer fehlenden Sicherheitsleistung nach § 648a Baugesetzbuch.
Es geht nach Ansicht des Trigenius-Anwalts um einen Streitwert von 2,24 Millionen Euro. Gut eine Woche später, am 19. Juni, erhob das Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft Kleve zudem eine Strafanzeige gegen Mona-Geschäftsführer Matthias Wünsch von der Heyden. Darin wird der Verdacht auf betrügerische Handlungen geäußert, ebenfalls im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Bauforderungssicherungsgesetz.
Die Mona-GmbH weist die Vorwürfe deutlich zurück. Sie betont, dass es die Sicherheitsleistungena angeboten habe, von der Trigenius aber abgelehnt worden sei. Die Mona wirft wiederum dem Hochbauunternehmen vor, die geforderten Leistungen nicht erbracht zu haben.
Die Baustelle wurde von Trigenius geräumt
Trigenius-Anwalt Horst Fabisch erläutert im Gespräch mit der NRZ, dass das Unternehmen am 24. Juni vier Baucontainer geräumt, die Elektroanlagen abgeklemmt und die vorhandenen Gebäude gesichert habe. Am 24. Mai habe man der Mona GmbH eine Frist bis zum 6. Juni 2019 gesetzt, die Sicherheitsleistungen für die Handwerker zu erbringen.
Einen Tag vor Ablauf der Frist habe die Mona jedoch den Werkvertrag gekündigt, so der Anwalt. Horst Fabisch schließt daraus: „Aus dem Verhalten der Mona ist abzuleiten, dass diese weder ausreichende Mittel zur Verfügung hat, die Rechnungen meiner Mandantin zu bedienen, noch in der Lage ist, die gesetzliche Sicherheit beizubringen. Die Kündigung des Werkvertrages erscheint vor diesem Hintergrund als ein rein taktisches Manöver zur Zeitgewinnung.“ Die Gesamtforderung des Generalunternehmers aus der Schlussrechnung belaufe sich auf 2,036 Millionen Euro, so die Trigenius.
Mona: Die Leistungen sind nicht erbracht worden
Mona-Geschäftsführer Matthias Wünsch von der Heiden stellt den Sachverhalt gänzlich anders da. Im Gespräch mit der NRZ führt er aus, dass der Generalunternehmer bis März hätte fertig sein müssen. „Jetzt haben wir Juli und wir sind immer noch in allen Gewerken mit Restarbeiten beschäftigt“, so Wünsch von der Heiden.
Auch habe Trigenius die Gebäude nicht mängelfrei hergestellt. Dies sei auch der Grund für die Kündigung des Werkvertrages gewesen: „Zum Zeitpunkt der Kündigung hatten die Gebäude weder eine funktionierende Wärmeversorgung, noch Wasserversorgung, noch Stromversorgung, keine funktionierende Brandmeldeanlage und auch keine Sicherheitsbeleuchtung. Und es gab noch keine behördliche Bauabnahme“, so Wünsch von der Heyden.
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Jetzt versuche man mit Subunternehmen in Einzelaufträgen die letzten Arbeiten zu Ende zu führen und Mängel zu beseitigen. Die Forderungen von Trigenius seien weder dem Grunde noch der Höhe nach berechtigt, so Wünsch von der Heyden. Zurzeit würden die Baumängel kostenmäßig beurteilt. Einen abschließenden Betrag könne man daher noch nicht nennen.
Trigenius: „Wir sind nicht in Verzug“
Trigenius-Anwalt Fabisch widerspricht den Äußerungen: „Wir sind nicht im Verzug.“ Man habe die Leistungen abnahmereif erbracht und die Schlussrechnungen erstellt. Man warte auf das Geld der letzten Rate. Wünsch van der Heiden sagt, dass er nicht eine Mahnung von Trigenius erhalten habe. Sein Projekt sei komplett durchfinanziert. Man habe dem Generalunternehmer über die Bank auch eine Sicherheitsleistung angeboten. Dies sei allerdings abgelehnt worden.
Während der Bauphase habe der Projektsteurer baubegleitend sämtliche Mängel dokumentiert und die Trigenius GmbH dazu aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Trigenius wiederum teilt mit, dass man die Beseitigung der Mängel ausdrücklich anbiete, bis zur Beibringung der gesetzlichen Sicherheit würde man allerdings vom Leistungsverweigerungsrecht gebrauch machen.
Verärgerung über die öffentliche Auseinandersetzung
Wünsch von der Heyden ärgert sich darüber, dass jetzt ein gutes Projekt für Emmerich in der Öffentlichkeit so schlecht geredet werde. Es sei nicht richtig, dass das Grundstück von der Mona an die Patrizia GmbH übertragen worden sei: „Der Grundstückseigentümer ist die Mona Pflegeeinrichtungen GmbH“, stellt Wünsch von der Heyden klar. Und:
„Es entspricht nicht unserem professionellen Verständnis, Auseinandersetzungen, die im Baugewerbe keine Seltenheit sind, in die Öffentlichkeit zu tragen. Diese sind zwischen den Parteien zu klären und ggf. mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten.“
Ein Verfahren könnte sich hinziehen
Auf Nachfrage der NRZ konnte der Pressesprecher der Klever Staatsanwalt, Günter Neifer, am Mittwoch den Eingang der Strafanzeige vom 19. Juni noch nicht bestätigen. Auch den zuständigen Staatsanwälten sei das Schreiben noch nicht bekannt.
Düsseldorfs Landgerichtssprecherin Elisabeth Stöve teilte auf unserer Anfrage mit, dass das Gericht von den Parteien nun eine schriftliche Stellungnahme einfordert, um die Sachlage zu beurteilen. Am 24. Dezember werde dies dem zuständigen Richter noch einmal vorgelegt. Dann werde dieser das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Streitigkeiten werden wohl jetzt vom Landgericht in Düsseldorf geklärt werden müssen (siehe Box).