Rees. Die Firma Holemans möchte am Reeser Meer Nord erneut abgraben. Sie will dort aber keine weiteren Fläche verbrauchen, sondern in die Tiefe gehen.
Eigentlich war die Abgrabung Reeser Meer/Reeser Bruch schon abgeschlossen. Nun aber hat die Reeser Firma Holemans Niederrhein GmbH einen Antrag auf Restauskiesung gestellt. Das heißt: Sie möchte den Bereich weiter ausschöpfen. Dabei plant sie, nicht weiter in die Fläche, sondern in die Tiefe zu gehen. Die Fachleute gehen davon aus, dass im Bereich Reeser Meer Nord noch rund 1,3 Mio. m³ an Sand- und Kies gewonnen werden können. Seitens des Naturschutzbeirates gab es nun grünes Licht (13 Ja-Stimmen, eine Enthaltung, eine Gegenstimme).
„Diese Abstimmung ist aber nur ein Mosaiksteinchen im Verfahren, bei dem wir derzeit noch ganz am Anfang stehen“, teilte Ruth Keuken, Pressesprecherin des Kreises Kleve, mit. Bei dem „Ja!" des Naturschutzbeirates handelt es sich um eine Zustimmung zur einer Befreiung nach § 67 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes.
Es soll eine Saugbagger eingesetzt werden
Bei der ursprünglichen Abgrabung Reeser Meer/Reeser Bruch handelt es sich um die Seefläche nördlich der Haffen’schen Landwehr, auch Reeser Meer Nord oder schlicht Nordsee genannt. Die Abgrabung erfolgte zwischen 1973 und 1984. Jetzt soll dort erneut Kies gewonnen werden.
Die Firma Holemans hat die Antrags- und Planunterlagen bereits im Januar dieses Jahres eingereicht. Die Planung geht davon aus, dass im Bereich der Sohle noch ca. 1,3 Mio. m³ Sand- und Kiesmassen gewonnen werden können. Die Restkiesgewinnung soll mit einem Saugbagger erfolgen, der ausschließlich im Bereich des Gewässergrundes mit einem Mindestabstand von 60 Metern von der Uferlinie entfernt arbeitet. Das gewonnene Material soll über eine Druckrohrleitung auf einen Polder südlich des Reeser Meeres gespült werden.
Das gleiche Verfahren gibt’s bereit an der Südsee
Das gleiche Verfahren wird bereits im südlichen Bereich des Reeser Meeres seit knapp 18 Monaten angewendet. Es ist ein relativ neues Verfahren, das laut Holemans „ein nachhaltiges Verfahren zur Rohstoffgewinnung“ darstellt. GPS-gesteuert wird geschaut, wo sich noch Restbestände an Kies und Sand befinden. „Wir machen damit sehr gute Erfahrungen. Das Verfahren hat nicht nur Vorteile in Hinblick auf die Gewinnung, sondern auch auf die Aufbereitung “, teilte Claudia Kressin, Sprecherin des Unternehmens, mit.
Hinzu kommt, dass die Düsseldorfer Bezirksregierung die geplante Nachauskiesung im Rahmen einer regionalplanerischen Vorabstimmung als „nicht raumbedeutsam“ eingestuft hat, weil es sich bei dem Vorhaben um eine rein in die Tiefe gerichtete Restkiesgewinnung ohne flächige Erweiterung handelt.
Die Stadt Rees wird eine Stellungnahme geben
Zu diesem Antrag der Kiesfirma wird auch die Stadt Rees eine Stellungnahme geben. Das Thema steht am 27. Juni, ab 17 Uhr im Ausschuss für Planung, Umwelt, Bau und Vergabe auf der Tagesordnung. Wie bekannt hat die Stadt Rees am 26. April 2016 einen Grundsatzbeschluss gegen jedwede Neuauskiesung gefasst.
In nicht-öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist das jetzt zur Diskussion stehende Vorhaben Holemans zur Nachauskiesung Reeser Nordsee bereits als Liegenschaftsangelegenheit im Dezember besprochen worden und dort nicht als neue Auskiesung gesehen worden, sondern als Ausschöpfung einer bestehenden Abgrabung. Jetzt wird das Thema erneut, dieses Mal öffentlich, diskutiert.
In der von Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erarbeitete Stellungnahme, die nun vom Landschaftsbeirat positiv bewertet wurde, heißt es wörtlich: „Zusammenfassend hat die UNB gegen die geplante Nachauskiesung entsprechend den vorliegenden Antragsunterlagen keine grundsätzlichen Bedenken. Unter Berücksichtigung der vergleichsweise gering gehaltenen Eingriffserheblichkeit und einer vollumfänglichen Beachtung der genannten Vorgaben zur Vermeidung und Minderung der nachteiligen Folgen für Natur und Landschaft stehen die Belange des Natur- und Artenschutzes nicht entgegen. Die beantragte Nachauskiesung dient dem möglichst vollständigen Abbau der Lagerstätte und entspricht somit einer flächensparenden Nutzung der Rohstoffvorkommen.“
Untersucht worden waren Auswirkungen unter anderem auf Wasserqualität, Gewässerökologie, Geräuschemissionen, Eingriffe in Fauna und Flora.
Thomas Derksen, technischer Leiter bei Holemans: „Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung in etwa einem Quartal vorliegt.“
Der Verein Eden sieht die Abgrabung kritisch
Der Verein Eden sieht die Abgrabung kritisch. „Nach so langer Zeit erneut auszubaggern, sehen wir als einen Eingriff, der einer genauen Überprüfung inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung, Hydrogeologie und einer Beteiligung der Öffentlichkeit der Reeser bedarf“, fordert Eden.
Ein Blick in den Gesetzestext: Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 67 Befreiungen (1) besagt: Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist.