Emmerich. . 30-jähriger Mann aus Emmerich hatte durch den Einspruch gehofft, dass die Geldstrafe geringer ausfallen könnte. Aber das Gegenteil drohte jetzt.

Zugegeben hat er die Tat. So soll der 30-jährige Angeklagte mit deutschem und russischem Pass am 13. August 2018 im Kaufland zwei Flaschen Rum gestohlen haben. Wert: knapp 28 Euro. Wegen Diebstahls wurde der gebürtige Kasache bereits verurteilt.

Doch weil er zu diesem Zeitpunkt noch Hartz IV-Empfänger war, und entsprechend wenig Geld zur Verfügung hatte, schien ihm die Geldstrafe zu hoch – 90 Tagessätze á zwölf Euro. Dagegen hatte er einen sogenannten „beschränkten Einspruch’ eingelegt.

Höheres Strafmaß wäre durchaus möglich gewesen

Und den aber dann jetzt in der Verhandlung auf den Rat der Richterin hin umgehend zurückgezogen. Er habe jetzt einen Job und verdiene Geld, hatte ihn Mareen Hölker darauf hingewiesen, dass die Geldstrafe dadurch sogar höher ausfallen könnte.

Und ein geringeres Strafmaß sei auch nicht zu erwarten. Denn der Angeklagte hatte sich im Laufe der Jahre mehrfach wegen Diebstahls verantworten müssen – und war zuletzt auch für zwölf Monate im Gefängnis gewesen.

Am Ende verabschiedete sich der in Emmerich wohnende Mann, der jetzt als Leiharbeiter eine Anstellung hat, mit den Worten: „Dankeschön. Ich hatte mir ja solche Sorgen gemacht...“