Emmerich. . Die BGE lehnt den Haushalt 2019 ab. Ihre eigenen Anträge würden häufig ohne plausible Begründung abgelehnt. Und es fehle die Struktur im Rathaus.
Für die Bürger Gemeinschaft Emmerich (BGE) hielt der Vorsitzende Joachim Sigmund die Haushaltsrede 2019, die hier in Gänze dargestellt wird:
„Nach den Zustimmungen der CDU und SPD zum Haushalt 2019 wird die BGE den Haushalt 2019 heute ablehnen. Ich verzichte auf seitenweise Erklärungen.
Wer unsere Haushaltsreden der Jahre 2017 und 2018 nochmals in die Hand nimmt, erkennt die Gründe. Die wiederholten Appelle der BGE zur Organisations- und Prozessoptimierung, unser Anmahnen für ein wirksames Projektmanagement, unsere Forderungen nach einem Zentralcontrolling stoßen im Rathaus eher auf taube Ohren.
In Rahden beschlossen, in Emmerich rechtswidrig?
Anträge der Bürger Gemeinschaft Emmerich werden am Ratstisch auffällig oft und ohne plausiblen Grund abgelehnt. Ich nenne hier als aktuelles Beispiel den BGE-Antrag für das Aussetzen der Straßenbaubeiträge vom 8. November 2018. Die Verwaltung bewertet ihn als rechtswidrig, währenddessen genau dieses in Rahden im Kreis Minden-Lübbecke im Stadtrat beschlossen wurde.
Stattdessen erfolgt die Vergabe weiterer externer Planungsleistungen für ein Parkdeck am Kleiner Wall, ohne dass der exakte Bedarf nachgewiesen, mögliche Alternativen untersucht und eine notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nur ansatzweise durchgeführt wird. Dies hat die BGE bereits an anderer Stelle im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beanstandet.
Der BGE-Antrag vom 13. September 2018 zum Ausbau Ravensackerweg in Richtung Autobahnanschluss Emmerich-Ost wird ohne Verwaltungsvorlage auf Antrag der CDU-Fraktion in einer Ratssitzung direkt abgelehnt, ohne den Fachausschuss zu beteiligen. Ein beispielloser Vorgang.
BGE kritisiert Verzögerung beim Haus im Park
Das Versetzen von Fahrradständern am Alter Markt zur Verbesserung des Status Quo, verursacht lange Prüfschleifen und damit Mehrarbeit bei Politik und Verwaltung, ohne den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Es ist nur ein Antrag der BGE!
Das städtebauliche Kleinod Haus im Park soll auf Vorschlag der Verwaltung bis zum Jahr 2022 auf 20.000 Euro für notwendige Sanierungsmaßnahmen warten. Diese Maßnahmen hatte die BGE am 17. September 2018 überplanmäßig zum Haushalt 2018 beantragt.
Die späte Einplanung im Jahr 2022 beim Haus im Park wurde von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen offiziell mit der Gefahr von Verzögerungen anderer Projekte begründet, ohne diese Projekte auf konkrete Nachfrage der BGE überhaupt benennen zu können.
Neumarkt: Erstmal müssen die Bauarbeiten beginnen
Der Stadtsportbund reklamiert einen Sanierungsstau an Sportanlagen und -einrichtungen und beantragt mehr Geld für den Haushalt 2019. Anstatt – wie von der BGE vorgeschlagen – mit einer Kommission kurzfristig den Sachverhalt zu überprüfen, wird am Titelansatz festgehalten, was dazu führt, dass im Jahr 2019 der Sanierungsstau bleibt.
Am 29. Januar 2019 erkennen alle Fraktionen im Gespräch mit dem Neumarkt-Investor, dass der Durchführungsvertrag von ihm nicht erfüllt wird. Es ist heute schon für jeden Bürger der Stadt Emmerich am Rhein klipp und klar, dass der Projektentwickler im Mai 2020 am Neumarkt nicht fertig sein kann und wird.
Erst muss er überhaupt einmal anfangen! Der BGE-Antrag vom 30. Oktober 2018 wird daraufhin am 30. Januar 2019 aufgrund sogenannten Beratungsbedarfs der SPD auf einen Zeitpunkt nach dem Beschluss des Haushalts 2019 vertagt. Für die Bürger und die BGE nicht nachvollziehbar. Stattdessen muss sich die BGE dann Populismus-Vorwürfe einer Volkspartei gefallen lassen, anstatt dass diese gegenüber dem Neumarkt-Investor endlich klare Kante zeigt.
ISEK und Einzelhandelskonzept zeigten keine Effekte
Die lächerliche Populismuskeule beim Thema Wanderarbeiter nicht zu vergessen. Ich denke, wir sollten solche Herausforderungen gemeinsam und sachpolitisch lösen.
Obwohl es seit 2017 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept und ein aktuelles Einzelhandelskonzept gibt, erkennen die Bürger und wir keine sichtbaren Ergebnisse. Bevor wir uns überhaupt nur ansatzweise Gedanken über den Kauf des Bahnhofs machen, sollte der Bürgermeister sich intensiv um die weithin sichtbaren Brachen Neumarkt, Steintorgelände und das ehemalige Wemmer & Janssen-Gelände persönlich kümmern.
Die Barrierefreiheit am Bahnhof und ein Toilettencontainer sind im 21. Jahrhundert keine unmögliche technische Herausforderung. Vor 50 Jahren landeten die Amerikaner auf dem Mond. Der Emmericher Bahnhof ist 50 Jahre dahinter!
BGE: Personalbedarf sollte untersucht werden
Schließlich ist es für die BGE nicht nachvollziehbar, dass trotz Fördermittelbescheid bis heute keine Ausschreibung eines Citymanagers erfolgte. Dies mit der Neubesetzung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung zu begründen, ist für die BGE schleierhaft.
Zum Stellenplan hat die BGE einiges kritisch anzumerken. Der Antrag der CDU, für den Fachbereich Stadtentwicklung zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts zusätzliche Stellen zu fordern, spricht für sich.
Angesichts der in den nächsten Jahren anstehenden großen Baumaßnahmen sehen wir als BGE Ähnliches für den Fachbereich Immobilien. Wir hätten uns als BGE gewünscht, dass anlassbezogen die Organisation dieser Teil der Kernverwaltung untersucht wird und dazu planerische Vorkehrungen im Haushaltsplan 2019 erkennbar wären.
Die BGE lehnt den Haushalt ab
Unser Antrag aus dem Jahr 2017 läuft nach zwei Jahren immer noch ins Leere. Wir hoffen nun auf den Haushaltsplan 2020 und die angekündigte Evaluation der kritischen Bereiche, die die BGE schon vor zwei Jahren ausgemacht hat. Noch gilt das Prinzip Hoffnung!
Es gibt noch einige weitere Beispiele. Die BGE will die Haushaltsrede im Jahr 2019 jedoch kurz halten. Die BGE lehnt aus den dargelegten Gründen den vorgelegten Haushaltsentwurf 2019 mit seiner mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, dem Stellenplan und der vorgelegten Veränderungsliste ab.
Verantwortlich sein – auch für das, was man nicht tut
Laotse sagte: ‘Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.’
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung danken wir für ihre Arbeiten am Haushalt 2019 und die Beantwortung unserer Fragen. Unser besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die im Ehrenamt unser Gemeinwesen trotz persönlicher Belastungen und finanzieller Einschränkungen lebenswert halten.
Schließlich bedankt sich die BGE bei den Emmericher Betrieben und Unternehmen, ohne deren erfolgreiches Wirtschaften unsere Gestaltungsmöglichkeiten als Stadt nur sehr begrenzt wären.“