Emmerich. . Die Staatsanwaltschaft wirft einem Quartett, allesamt Männer mittleren Alters, Schmuggel in großem Maßstab vor: Es geht um 468 Anklagepunkte.
Es ist nicht bekannt, welche Anklagen die Staatsanwaltschaft Kleve derzeit noch vorbereitet, doch aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte es in diesem Jahr am Landgericht in Kleve keinen größeren Prozess mehr geben.
23 Verfahrensbeteiligte sind im Schwurgerichtssaal der Schwanenburg auszumachen: die fünfköpfige Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Henckel, sechs Rechtsanwälte (weitere zwei waren zum Prozessauftakt nicht dabei), zwei Dolmetscher, zwei Staatsanwälte, zwei Mitarbeiter des Zolls, sicherheitshalber jeweils ein Ergänzungsrichter und ein Ergänzungsschöffe – und natürlich die vier Angeklagten, der Importeur selbst sowie drei Kaufleute, die für die Abwicklung der Geschäfte zuständig waren.
Jeder Anklagepunkt steht für einen Container
Staatsanwalt Hendrik Timmer, der die Ermittlungen führte, wirft dem Quartett, allesamt Männer mittleren Alters, Schmuggel in großem Maßstab vor – so groß, dass die 468 Anklagepunkte nicht im einzelnen verlesen werden können.
Sind es überhaupt 468? Der Richter wies darauf hin, dass es sich möglicherweise bei zwei jeweils einzeln aufgeführten Anklagepunkten um tatsächlich vier handeln könnte (wir wären also bei 470), fünf andere jedoch offenbar versehentlich doppelt gezählt wurden (also 465).
Um die Dimensionen des Falles zu verstehen, muss man wissen, dass jeder dieser Punkte für einen Container steht, der von China aus über Hamburg den Weg nach Polen fand. In den Containern waren Schuhe, Textilien, Spielzeug und andere geringwertige Güter.
22 Verhandlungstage sind angesetzt
Manche bargen Waren im Wert von über 400.000 Euro, doch der höchste den Behörden gegenüber angegebene Betrag belief sich laut Anklage auf 36.348 Euro. Daraus resultiert, so die Rechnung der Staatsanwaltschaft, eine Verkürzung der Zollabgaben und Umsatzsteuern von insgesamt gut sechs Millionen Euro.
Für die Aufklärung des Sachverhalts hat das Gericht 22 Verhandlungstage angesetzt, den letzten am Freitag, 14. Juni. Doch ob es tatsächlich so schnell geht, steht in den Sternen. Am ersten Verhandlungstag zeigten sich die Verteidiger von drei der vier Angeklagten etwas konsterniert, dass der Vorsitzende Richter ihnen einen USB-Stick mit weiteren Akten übergab. Das seien 1000 Seiten gewesen, monierte eine Anwältin.
Chinese mit deutschem Pass räumte Vorwürfe ein
Auch der Umstand, dass zwei der Angeklagten chinesische Wurzeln haben (einer ist allerdings deutscher Staatsbürger), sorgt für Verzögerungen. Zum Prozessauftakt beispielsweise war nicht eindeutig zu klären, wo der Hauptangeklagte in Polen seinen Wohnsitz hatte. Drei der vier Männer auf der Anklagebank entschieden sich zunächst einmal dafür, gar nichts zu sagen.
Der vierte dagegen, der Chinese mit der deutschen Staatsangehörigkeit, der bei einer Import-Firma in Neuss angestellt war, räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im wesentlichen ein. „Ich weiß, dass mein Handeln nicht richtig war. Ich möchte der Anklage nicht widersprechen, ich bin größtenteils damit einverstanden.“
Zu seiner Motivation, sich an den Taten zu beteiligen, sagte der 52-Jährige: „Zu der Zeit dachte ich, ich bin im Kundenservice. Und es ist auch Service, die Kunden zufriedenzustellen.“
Kunden waren Hintermänner aus China
Die Kunden waren Hintermänner aus China, die das Geld auch schon mal bündelweise zu der Neusser Firma brachten und dort für den Fall der Fälle auch Firmenstempel und Blankorechnungen hinterlegten. Die Mailadresse des Auftraggebers begann – im Geschäftskundenverkehr eher unüblich – mit der Buchstabenkombination XYZ.
Möglich wurde der gigantische Schmuggel nur, weil auch Mitarbeiter des Zollamtes in Emmerich an den Verbrechen beteiligt waren. Sie bescheinigten den Importeuren, dass die Waren nicht in Hamburg, sondern in Emmerich verzollt werden.
Gesondertes Verfahren gegen drei Zollbeamte
In Wahrheit gingen die Container mit den komplett falsch deklarierten Waren direkt nach Polen. Gegen die drei Zollbeamten läuft ein gesondertes Verfahren. Der Prozess für einen anderen Zeitraum ist bereits gelaufen.