Haldern. . Thema im Bauausschuss in Rees ist das Jugendheim Haldern. Dort sollen künftig Konzerte und Theatervorführungen stattfinden. Reichen Parkplätze?
Thema bei der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe am heutigen Donnerstag ab 17 Uhr im Sitzungssaal (Raum 201) des Reeser Bürgerhauses wird neben anderen das katholische Jugendheim in Haldern sein.
Wie bekannt beabsichtigt die Kirchengemeinde St. Georg Haldern das Jugendheim an den Verein Heimlich erfolgreich zu veräußern und die Einrichtung den bisherigen Nutzern in gewohnter Weise zur Verfügung zu stellen und zudem die Räumlichkeiten für künstlerische Veranstaltungen wie Konzerte oder Theater anzubieten. Es geht um die einfache Veränderung des Bebauungsplans.
Ein Nachbar hat gegen die Pläne Einspruch eingelegt
Wie aber sieht es mit den Lärmimmissionen aus? Ein direkter Nachbar hat gegen die Pläne Einspruch eingelegt. Durch die Bebauung in der zweiten Reihe sei vor dem Jugendheim ein Art Hofcharakter entstanden, heißt es zur Begründung. Gebe es künftig weitere Veranstaltungen (Konzerte und Theater) sei hierdurch verstärkter Zugangs-, auch der Besucherlärm während der Veranstaltungen zu erwarten.
Weitere Störungen sieht der Anlieger durch die Raucher vor dem Eingang, das Sitzen der Jugendlichen auf der Treppe im Sommer. „Dazu kommt der Musiklärm während der Veranstaltung“, heißt es wörtlich. Fenster und Türen würden, gerade in den Sommermonaten, geöffnet und festgestellt.
Dem Einwender reichen die Stellplätze nicht
Auch die Stellplatzflächen findet der Einwender nicht schlüssig. Zur Zeit stünden 13 Stellflächen und sechs Garagen für sechs Wohnungen, zwei gewerblich genutzte Räumlichkeiten, für Kindergarten und Jugendheim zur Verfügung. „Schon jetzt ist bei Saalveranstaltungen der Parkraum erheblich unterversorgt“, heißt es in dem Schreiben.
Es wird sogar auf die Loveparade-Katastrophe verwiesen: „Ungelenkes Fahren, auf nicht überbaubare Flächen (...) würde im Katastrophenfall erhebliche Auswirkungen haben.“
Es liegt ein Immissionsschutz-Gutachten vor
In Sachen Immissionsschutz hat es inzwischen eine weitergehende Untersuchung, ein Immissionsschutz-Gutachten des Büros Uppenkamp und Partner aus Ahaus, gegeben.
In der Vorlage für den Umweltausschuss heißt es: „Die Untersuchung und Beurteilung der Geräuschimmissionen ergab, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit und zur Ruhezeit am Tag bis auf einen Untersuchungspunkt eingehalten werden. Zudem zeigt die Untersuchung eine teilweise Überschreitung der Richtwerte zur vollen Nachtstunde.
Events werden als seltene Ereignisse gewertet
Vereinzelte Veranstaltungen zur Nachtzeit, die der Betreiber angibt, werden an nicht mehr als 18 Tagen und an nicht aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden. Daher sind diese als seltene Ereignisse zu werten und gestatten kurzzeitige Geräuschspitzen (Spitzenkegelkriterium wird eingehalten).
Und: Fahrverkehr im öffentlichen Raum führt nicht zu einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte.
Folgende Auflagen soll es geben
Als erforderliche Maßnahmen zur Reduzierung der Schallemissionen soll Folgendes für das Jugendheim verbindlich festgesetzt werden:
- Geschlossen halten der Fenster an der Ostfassade während der Probezeiten.
- In den Probepausen kurzzeitiges ganzes Öffnen der Fenster.
- Anpassung der Probezeiten: Beendigung bis spätestens 21.30 Uhr.
- Zurück zu den Stellplätzen: Ihre Zahl soll nicht verändert werden.