Emmerich. . Ein Emmericher (31) hat bei Ebay Waren angeboten, die er gar nicht besaß. Der Mann hatte Geldnot und gab sich vor dem Amtsgericht reumütig.

Beim Plädoyer seines Anwaltes hatte der angeklagte Eltener Tränen in den Augen. Wegen mehrfachen Betrugs musste sich der 31-Jährige vor dem Amtsgericht Emmerich verantworten – zwischen Januar und Juni 2017 hatte der junge Vater über Ebay eine Playstation und Handys verkauft, das Geld auch kassiert – aber für eine Ware, die er gar nicht hatte.

„Ich brauchte das Geld, auch für Lebensmittel“, sagte der Angeklagte aus, der damals bereits seit zehn Jahren drogenabhängig war und zwischenzeitlich auch in einer Obdachlosen-Unterkunft gewohnt hatte. Doch irgendwann hätte er gemerkt, dass es so nicht weiter geht. „Ich habe eine Freundin, und einen zweijährigen Sohn“, sagte er vor Gericht aus.

Die Caritas vermittelte ihm eine Therapie

Deshalb habe er freiwillig eine sechsmonatige Therapie gemacht. „Die Caritas hat mir sofort geholfen“, bedankte er sich mehrfach für die professionelle Hilfe, um aus dem „Teufelskreis herauszukommen“.

Und er tat noch mehr: Wie sein Anwalt betonte, hat sich der Angeklagte, der im September wieder Vater wird und eine gute Job-Perspektive habe, bereits bei vier der sechs Geschädigten entschuldigt. „Und teilweise den finanziellen Schaden auch schon wieder gut gemacht“, so der Anwalt. Bei zwei weiteren Käufern bemühe man sich noch, die Adressen heraus zu bekommen.

Was mit der bestellten Kinderkleidung war, bleibt unklar

„Es ist klar, dass ich das gemacht habe. Aber ich kann mich an fast nichts erinnern“, gestand der damals drogenabhängige Mann. Der auch angeklagt war, bei einer Mode-Firma wohl überwiegend Kinderkleidung im Wert von über 100 Euro bestellt zu haben, die er aber gar nicht bezahlen konnte.

Wobei er die Bestellung wohl über den Namen seiner Stiefmutter getätigt haben muss – geliefert werden sollte die Ware an die Adresse seines in Emmerich lebenden Vaters, in dessen Wohnung er aber zu dieser Zeit nicht gelebt habe, sondern in einer Obdachlosen-Unterkunft.

„Er kann sich hier an gar nichts erinnern. Und obwohl wir unsere Zweifel haben bei dieser Bestellung, will mein Mandant auch hier den Schaden wieder gut machen“, erklärte der Anwalt für seinen Mandanten, der den Kontakt zu seinem alkoholkranken Vater mehr oder weniger abgebrochen hat.

Die Sucht als Wurzel allen Übels

Wo die Kinderkleidung sein könnte, und ob sie überhaupt dorthin geliefert worden ist, konnte niemand beantworten. „Was die Bestellung betrifft, ist vieles unklar“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Zweifel an dieser „komischen Geschichte“ hatte auch Richterin Mareen Hölker. Was dazu führte, dass diese Anklage auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde.

„Am Betrug in sechs Fällen gibt es aber nichts zu rütteln“, stellte das Gericht klar. Wobei zu würdigen sei, dass der Angeklagte schon im Vorfeld des Verfahrens erkannt hätte, „wieder auf die Spurt zu kommen“, sagte die Richterin, die die Sucht „als Wurzel allen Übels“ geißelte.

Es blieb bei einer milden Geldstrafe

Hinzu käme die Reue, die Entschuldigungen bei den Opfern, und dass der Angeklagte freiwillig wegen seiner Suchterkrankung eine Therapie begonnen und sechs Monate durchgehalten habe. Hölker: „Das schafft auch nicht jeder!“

Der Eltener wurde zu einer eher milden Geldstrafe von 140 Tagessätzen á 12 Euro verurteilt.