Millingen. . Nach Stress mit der Ehefrau war Millinger (46) mit dem Wagen weggefahren – ohne Fahrerlaubnis. Verfahren wegen Unfallflucht wurde eingestellt.

Geschockt sei er gewesen, als ihm die Ehefrau gesagt habe, sie trenne sich und hätte auch schon eine neue Wohnung in Bottrop. „Da bin ins Auto, und einfach losgefahren“, erzählte der Millinger (46) jetzt vor Gericht. Denn da musste er sich verantworten – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht. Das Verfahren wegen der Flucht wurde eingestellt. Weil er unerlaubt am Steuer gesessen hatte, erhielt der einsichtige Mann aber eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 Euro – und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Angeklagter war „geschockt“

Die Beziehung zwischen ihm und seiner Frau sei schon schwierig gewesen, hatte der gebürtige Isselburger ausgesagt. Als sie ihm aber im Mai vorigen Jahres abends gesagt hätte, dass Schluss sei, „war ich geschockt“. Er hätte nicht mehr klar denken können, sei mit ihrem Auto losgefahren – ohne Ziel, und ohne gültige Fahrerlaubnis.

Auf dem Hurler Weg fuhr er gegen einen Blumenkübel, der, wie sich später herausstellte, dem Heimatverein gehört. Der Schaden belief sich auf etwa 200 Euro. Doch statt die Polizei zu rufen, ließ der Vater eines Jungen (8) den Wagen ungesichert stehen – lief stattdessen umher, und versuchte laut eigener Aussage, den ADAC zu erreichen – vergeblich.

Millingener konnten Führerschein-Erwerb nicht belegen

Dass er sich auf dem nahegelegen Edeka-Parkplatz versteckt haben soll, wie Zeugen behaupteten, die ihm hinterher gefahren seien und die Polizei informierten, stimme nicht, betonte der Mann immer wieder -- der 2007 einen Führerschein in Polen gemacht haben will, was er aber nicht belegen konnte.

DAs Urteil fiel milde aus

Wegen der zur Tatzeit „seelischen Verfassung“, und weil er Reue gezeigt habe, so die Richterin in der Urteilsbegründung, sei das Urteil entsprechend mild ausgefallen.