Emmerich. . Die Richterin verhandelte einen chaotisch vorbereiteten Fall vor dem Amtsgericht Emmerich. Ein Arbeitsloser hatte Probearbeit nicht angegeben.
Das war kein leichter Fall für Richterin Mareen Hölker am Amtsgericht Emmerich. Nicht, weil der Betrugsfall so kompliziert ist, sondern weil in der Vorbereitung der Verhandlung am Donnerstag vieles schief gegangen war. Schlussendlich meisterte die Richterin den Hindernisparcours und kam zu dem Schluss, dass das Verfahren eingestellt werden müsse.
Zunächst mal hatte sich eine Anwältin für diesen Fall legitimiert, die aber nicht gekommen war. Der Angeklagte, ein 48-jähriger Pole aus Dortmund, der zuvor in Emmerich wohnte, kannte die Anwältin gar nicht. Und er könne sie auch nicht bezahlen, da ihm ein Pflichtverteidiger nicht zusteht. Es wurde also ohne Anwältin verhandelt.
Ideal wäre ein Dolmetscher gewesen
Ideal wäre ein Dolmetscher gewesen. Für Gespräche im Jobcenter reicht das Deutsch des Polen vielleicht, vor Gericht war es grenzwertig. Seine Betreuerin aus dem betreuten Wohnen konnte vor der Verhandlung einige Dinge übersetzen. In der Verhandlung gelang es Hölker, dem Arbeitslosen die nötigen Aussagen zu entlocken.
Das Verfahren wurde eingestellt
Nun zur Sache: Dem 48-jährigen wurde vorgeworfen, im Dezember 2017 zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen zu haben. Denn er arbeitete für acht Tage zur Probe bei einem Emmericher Unternehmen. Dies hatte er dem Jobcenter nicht angegeben. „Der Arbeitgeber hatte mir gesagt, er würde das Jobcenter informieren“, sagte der Pole. Dies geschah aber nicht. Und verpflichtet dazu ist der Arbeitnehmer: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, erinnerte Hölker. Auch wenn es seine erste Berührung mit Arbeitslosigkeit war: Er habe ein Merkblatt zu seinen Pflichten bekommen. Wenn er die Inhalte nicht verstehen konnte, hätte er sich Hilfe suchen müssen.
Ungenauigkeiten gab es bei der Schadenssumme
Ungenauigkeiten gab es bei der Schadenssumme. Laut Staatsanwältin ging es um 214,20 Euro. Der Richterin lag die Summe von 226,17 Euro vor, nach Angaben des Zolls. In den Dokumenten des Jobcenters wurde ein Zeitraum bis Ende Januar 2018 angegeben mit einer Schadenssumme von 1256 Euro. Der Angeklagte vermittelte glaubhaft, dass es nur um acht Tage ging. Das Schreiben vom Jobcenter, in dem er aufgefordert wurde, den Betrag von 1256 Euro zurückzuzahlen, habe er nicht bekommen, erklärte der Angeklagte. Aufgrund seiner Alkoholsucht befand er sich da schon in einer Reha. Seit Dezember ist er im betreuten Wohnen – die dritte Stufe seines bisher erfolgreichen Entzuges.
Der Angeklagte sah sein Fehlverhalten ein
All diese Umstände und die Tatsache, dass der 48-Jährige sein Fehlverhalten eingesehen hat, führten zur Einstellung des Verfahrens.