Emmerich/Rees/Isselburg. . Das Wolfsgebiet Schermbeck hat nun eine Pufferzone. In dieser liegen Emmerich, Rees und Isselburg. Ab 2019 könnte es Fördermöglichkeiten geben.
Das dürfte vor allem die Nutztierhalter an Rhein und Issel interessieren: Das Wolfsgebiet Schermbeck wurde erweitert. Und zwar um eine Pufferzone. In dieser liegen nun auch Emmerich, Isselburg sowie der Teil von Rees, der sich nordwestlich der B 67 befindet.
Bereits Mitte November hatte bei einer Bürgerversammlung in Hünxe Hubert Kaiser, Abteilungsleiter beim Landesumweltministerium, die Ausweitung der Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck in Aussicht gestellt. Am 20. Dezember ist diese nun seitens des Ministeriums verkündet worden.
Es geht um eine Fläche von 2800 km²
Die Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck umfasst nun eine Fläche von etwa 2800 km². Sie wurde auf der Grundlage fachlicher Kriterien vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) abgegrenzt.
Die Pufferzone um das Wolfsgebiet umfasst nicht nur die Städte Emmerich, Isselburg und Teile von Rees, sondern auch im Kreis Kleve die Kommunen Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Straelen, Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze, sowie im Kreis Wesel Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Wesel (linksrheinischer Teil), Xanten, Alpen und Sonsbeck. Im Kreis Borken zählen noch Bocholt, Borken, Rhede, Velen, Heiden und Reken zur Pufferzone.
In der Nutztierhaltung winken Fördermittel
Der Unterschied zwischen Pufferzone und Wolfsgebiet bestehe laut NRW-Umweltministerium darin, dass in der Pufferzone die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass es zu einem Übergriff von einem Wolf kommt. Ausgeschlossen sei dies aber nicht.
Die Erweiterung des Wolfsgebietes um die Pufferzone ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land NRW beabsichtigt zukünftig auch in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) zu fördern. Derzeit werden die Förderrichtlinien Wolf fortgeschrieben, um eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung zu ermöglichen.
Die neuen Richtlinien sind noch nicht in Kraft
So sollen im Bereich der umliegenden Pufferzone in NRW zukünftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig werden. Dabei soll die Förderquote für investive Herdenschutzmaßnahmen auf 100 Prozent erhöht werden. Außerdem wird eine Ausweitung der Förderung auf weitere Tierhaltungen geprüft.
Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind dann – ab dem in Krafttreten der fortgeschriebenen Förderrichtlinien Wolf – auch für die umliegende Pufferzone möglich und können bei der Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde gestellt werden.
>> SEIT OKTOBER 2018 AUSGEWIESEN
Ein erster genetischer Hinweis auf einen Wolf im Kreis Wesel konnte an einem Schafriss vom 13. April 2018 bei Schermbeck-Bricht erbracht werden. Nach weiteren Beweisen für die Ansiedlung eines Wolfes in diesem Bereich hat das Umweltministerium NRW in dem betreffenden Landschaftsraum mit Wirkung zum 1. Oktober erstmals ein Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen.
Ein Wolfsgebiet wird bei einer Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann.