Emmerich. . Die Stadt arbeitet daran, dass bei Sozial-Bestattungen nicht mehr die Asche in Holland verstreut wird. Aber letzter Wille zählt ohnehin.

Die Meldung über die aktuelle Praxis bei Sozialbestattungen, konkret die ordnungsamtsmäßigen Bestattungen, hat Bestatterin Petra Herbst aus Haldern irritiert: „Die Verstorbenen müssen zu Lebzeiten einer Verstreuung in den Niederlanden zustimmen.“ Die Stadt Emmerich schränkt dies ein: „Es zählt der letzte Wille. Wenn dieser vorliegt, sind wir sind als Ordnungsbehörde daran gebunden“, erklärt Stadtsprecher Tim Terhorst.

Letzter Wille muss vorliegen

Der letzte Wille müsse schriftlich vorliegen oder einem Verwandten mündlich mitgeteilt worden sein. Liegt kein letzter Wille vor, dann sei die Behörde angehalten, eine wirtschaftliche Form der Bestattung zu finden. Aktuell werde eingeäschert und in den Niederlanden verstreut. „Der Bürgermeister hat sich auf die Fahne geschrieben, da eine Lösung zu finden. Die ist in Sicht“, kündigt Terhorst an.

Die Grünen hatten im Rat kritisiert, dass es „pietätlos“ sei, Bedürftige heimatfern zu bestatten.