Isselburg. . Wer das Amt der Schiedsperson bekleiden möchte, kann sich bis zum 26. November bei der Verwaltung in Isselburg bewerben. Es gibt Voraussetzungen.

Jeder kann in eine Situation geraten, in der es unausweichlich erscheint, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nicht immer ist dies jedoch erforderlich. Oft kann man durch ein Schlichtungsverfahren Zeit und auch Kosten sparen. In jedem Bezirk gibt es ehrenamtlich tätige Schiedspersonen, deren Aufgabe es ist, zwischen den Streitenden zu vermitteln und eine Einigung herbeizuführen.

In den Städten Rhede und Isselburg gibt es jeweils nur einen Schiedsamtsbezirk für das gesamte Stadtgebiet. Ab März 2019 ist das Amt in Isselburg vakant. „Das Amt der Schiedsperson muss neu besetzt werden“, sagt Frank Schaffeld, Leiter des zuständigen Fachbereiches 2 der Stadt Isselburg. Daher sucht die Stadt Isselburg eine Person, die dieses Amt gerne bekleiden möchte. Bislang bekleidete Babett Günther das Amt. Ihre Vertreterin ist Eveline Vos-Kramer.

Man muss mindestens 30 Jahre alt sein

Um das Amt als Schiedsperson ausfüllen zu können, sollte der Bewerber grundsätzlich verschiedene Kriterien erfüllen: Der Bewerber muss die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben; er darf nicht unter Betreuung stehen; er sollte mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben und er sollte in dem Schiedsamtsbezirk (also in Isselburg) seinen Wohnsitz haben.

Zudem sollte der Bewerber um das Amt der Schiedsperson nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein. Ebenfalls ein Kriterium: Bewerber sollten nicht 70 Jahre oder älter sein.

Wichtig ist der gesunde Menschenverstand

„Ein weiteres wichtiges Kriterium ist auch der gesunde Menschenverstand“, so Frank Schaffeld. Dadurch, dass sich die Schiedsperson in die verschiedensten praktischen Lebens- und Streitsituationen einfinden und nach Möglichkeit eine Schlichtung herbeiführen soll, werde ausdrücklich weniger Wert auf theoretische – insbesondere nicht juristische Ausbildung – sondern eher auf praktische Erfahrung und vielfältigen menschlichen Umgang gelegt.

Interessierte Bewerber können sich bis zum 26. November bei der Stadt Isselburg melden. Eine Bewerbung in Schriftform ist sinnvoll. Eine solche Bewerbung sollte den Vor- und Nachnamen, die Wohnanschrift sowie das Geburtsdatum enthalten. „Hilfreich sind zudem Angaben zum erlernten und ausgeübten Beruf sowie zu eventuellem sonstigem gesellschaftlichen Engagement“, erklärt Schaffeld.

>> ERST ZUM SCHIESAMT, DANN ZUM GERICHT

In bestimmten Streitfällen müssen Bürger, ehe sie sich an das Gericht wenden können, zum Schiedsamt – und zwar in den sogenannten Privatklagesachen. Zu diesen Privatklagedelikte gehören unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.