Emmerich. . Das Emmericher Amtsgericht verurteilte einen 26-Jährigen zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe. Der Täter entschuldigte sich bei seinem Opfer.

Die Narbe im Gesicht ist deutlich sichtbar. Und das wird sie auch noch ein Leben lang sein. Schadensersatz für seine Schmerzen will das 23-jährige Opfer nicht. „Ich möchte nur, dass er sich entschuldigt“, gab der Emmericher an. Ein Wunsch, dem der Täter, ein angeklagter 26-Jähriger aus Emmerich, ohnehin nachkommen wollte. „Ich wusste nur leider nicht, wo er wohnt und konnte mich nicht entschuldigen“, erklärte er direkt zu Eingang der Verhandlung vor dem Emmericher Amtsgericht reuevoll.

Ehrliche Worte und ein Handschlag folgten daher im Gerichtssaal. Ohne Strafe blieb die gefährliche Körperverletzung allerdings nicht – denn immerhin hatte der Angeklagte sein Opfer um 3.30 Uhr in der Neujahrsnacht vor dem Rio am Neumarkt mit einem Glas ins Gesicht geschlagen. Die Richterin verhängte eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Angeklagte 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Aus Eifersucht schlug er zu

In der Neujahrsnacht war er zum Feiern am Neumarkt. „Wir hatten vorher schon privat getrunken“, gab der Angeklagte zu. Ohnehin räumte er die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegte Tat unumwunden ein. „Das war alles so“, sagte er, „leider“.

Vor dem Rio hatte er beobachtet, wie sein späteres Opfer seine Freundin anpackte. „Ich war alkoholisiert, habe das vielleicht falsch gedeutet“, so der 26-Jährige. Aus Eifersucht schlug er zu. Mit dem Glas. Und mehr noch. Als sich Opfer und Täter später auf der Toilette noch einmal sahen, gab er dem 23-Jährigen noch einmal zwei Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht. Eine Dummheit, wie er sagt. Und die er bereut. „Das soll sicher nicht noch einmal passieren“.

Die Richterin orientierte sich an der Mindeststrafe

Das glaubte ihm auch Richterin Mareen Hölker. Er hätte die Tat eingeräumt und sich entschuldigt. Zudem hätte er keine Vorstrafen. Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten forderte, blieb die Richterin an der untertestens Grenze dessen, was das Strafmaß bei einer gefährlichen Körperverletzung zulässt.

Nach der Verhandlung gingen Opfer und Täter noch einmal aufeinander zu – der Angeklagte entschuldigte sich abermals. Ein Zug, den man nicht oft sieht.