Emmerich. . Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat die Anpassung der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsunterkünften. Wo es hakt.
Der Sozialausschuss hat einstimmig eine neue Satzung zur Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsunterbringungen für Flüchtlinge und Asylbewerber dem Rat empfohlen. Die aktuelle Version stammt aus 2012. „Inzwischen gab es die Flüchtlingswelle. Die Situation hat sich deutlich verändert“, begründete Markus Dahms, Fachbereichsleiter Soziales bei der Stadt.
Was soll geändert werden? 1. Asylbewerber müssen derzeit sofort die Unterkunft verlassen, wenn ihnen Asyl gewehrt wird. 2. Die Nutzungsgebühr wird von 127 auf 225,87 Euro pro Person/Monat erhöht. Die Gebühr ist mit der Fallpauschale abgegolten. 3. Eine neue Rechtsform soll her. Manfred Mölder (SPD) fragte: „Warum gibt es so einen Kostensprung?“ Dahms, seit Mai im Amt, kann über 2012 nicht viel sagen.
Bartels hat Zweifel an Gebühr
Aber: „Wir hatten früher zwei Übergangsheime mit kleinen Zimmern. Heute halten wir viele dezentrale Wohnungen vor.“ Wird ein Asylantrag abgelehnt, dann werde die Unterbringung noch drei Monate finanziert. „Wenn er aber nicht abgeschoben werden kann, fallen die Kosten auf uns zurück“, so Dahms.
Gerd Bartels (UWE) merkte an, dass diese Gebühr nicht dem Emmericher Wohnungsmarkt entspreche: „Das ist zu hoch.“ Melanie Goertz, Leiterin der Stabsstelle Rechnungsprüfung, erinnerte: „Hier geht’s um öffentlich-rechtlichen Wohnraum.“ Eine Spitz-auf-Knopf-Abrechnung sei bei einem permanenten Wechsel der Bewohner nicht praktikabel, ergänzte Dahms.