Emmerich/Elten. . Der Rat der Emmerich spricht sich für die Gleisbettvariante am Eltenberg aus. Wie mit einer „zweigleisigen“ Stellungnahme vorgesorgt wird.

Nun steht fest, wie die Stellungnahme der Stadt Emmerich in Planfeststellungsverfahren Neubau der B8 in Elten aussehen wird. Der Rat hat sich bei zwei Enthaltungen für die Gleisbettvariante der Eltener Bergretter ausgesprochen. Ohne große Diskussionen. Hans-Jörgen Wernicke, Sprecher der Bürgerinitiative Rettet den Eltenberg, bedankte sich im Anschluss bei den Ratsmitgliedern: „Vor einem Dreivierteljahr hätte ich so einen Beschluss noch für unmöglich gehalten.“

Die Politik zeigte sich erstaunlich einig beim Thema Betuwe/B8 in Elten. In einer zweistündigen Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV, deutete Albert Jansen (CDU) an, haben sich die Fraktionen auf diese Linie im Vorfeld geeinigt. Anregungen aller Fraktionen wurden eingearbeitet.

Die Stadt will „den Fuß in der Tür haben“

Dabei fährt der Rat einen „zweigleisigen“ Weg – mit einer zweiteiligen Stellungnahme.Während der erste Teil sich mit der bevorzugten Gleisbettvariante befasst, wird im zweiten Teil hilfsweise eine Stellungnahme für den Fall geltend gemacht, dass die Planfeststellungsbehörde bei der bisherigen Planung verbleibt.

Würde also am Ende doch beschlossen, den Berg ein Stück abzutragen, damit dort die neue Bundesstraße in Richtung Ortskern entlang führen kann, dann möchte die Verwaltung dennoch ihre Anregungen eingebracht wissen. Man will sozusagen „einen Fuß in der Tür haben“, wie Jochen Kemkes, Leiter Fachbereich Stadtentwicklung, es erklärte. Denn die Stadt möchte auch hier ihre Argumente zu Themen wie Sicherheit, Umweltschutz, Lärmschutz oder zur Gestaltung einbringen.

Rechtliche Zweifel ausgedrückt

Prinzipiell äußert die Stadt Zweifel, dass die Bahnübergangsbeseitigung in Elten (Deutsche Bahn) sowie der Neubau der B8 (Straßen NRW) in zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden dürfen. Sie beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, wo für solche eineinandergreifenden Fälle ein Verfahren vorgeschrieben wird.

Wie ist die Ratsentscheidung vor dem Hintergrund des Konsenses zu betrachten? Wie berichtet übernimmt das Land das kommunale Kostendrittel an der Bahnübergangsbeseitigung nur dann, wenn es einen Konsens zwischen den Kommunen und der Deutschen Bahn über die Ausgestaltung der Beseitigungen gibt.

Wie der Beschluss sich auf den Konsens auswirkt

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst hatte jüngst schriftlich verdeutlicht, dass ein Ratsbeschluss mit einer Einwendung gegen die Amtsplanung nicht als konsensorientiertes Verhalten gewertet werden könne.

Die Verwaltung hat beim Beschluss zur zweiteiligen Stellungnahme zumindest Zweifel, ob man sich noch im Konsens befindet. Die Politik scheint es gelassener zu sehen, argumentiert bei der Stellungnahme nur in der Sache.

Laut Wüst muss der Gesamtkonsens vorliegen, „wenn die erste Bahnübergangs-Beseitigung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet bei der Bezirksregierung zur Bewilligung des Kostendrittels vorliegt“ Bis dahin könnte der Rat nachlegen.

KOMMENTAR: Rechtliche Zweifel sind berechtigt

Es ist erfreulich, dass in der Emmericher Stellungnahme die rechtlichen Zweifel an zwei Planfeststellungsverfahren angebracht werden. Wie die NRZ schon früher in Kommentaren anmerkte, kann es am Eltenberg eigentlich nicht zwei Verfahren gegen. Wenn der eine „A“ sagt, kann der andere im zweiten Verfahren ja nicht mehr „B“ sagen. Die Verfahren sind abhängig voneinander. Die Bahnübergangsbeseitigung und die neue B8 müssen zusammen geplant werden. Wünschenswert wäre es sogar, wenn die Planung langfristige Stadtentwicklungsziele zumindest berücksichtigen würde. (von Marco Virgillito)