Rees. . Joachim Raadts hat seine Grundstücke an den Discounter verkauft. Der neue Eigentümer möchte nun das Baurecht einklagen.

Wenn es um darum geht, dass es nicht genügend Grundstücke für den privaten Häuslebauer in Rees gibt, dann kommt immer wieder das Gespräch auf das Raadtswäldchen, dem Grundstück zwischen Lidl und der Praxis El-Nounou. Der alte Bebauungsplan sah Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten vor, der neu aufgestellte Bebauungsplan für das Raadtswäldchen sieht Wohnbebauung vor. Das passt gar nicht, denn Joachim Raadts, Eigentümer der entsprechendem Flurstücke Nr. 205 und 586, hat das Grundstück an den Aldi Konzern verkauft.

Neuer Bebauungsplan erstellt

Für dieses Gebiet wurde in der vergangenen Ratssitzung der Bebauungsplan aufgehoben, und parallel der neue auf den Weg gebracht. Wie in den meisten Städten möchten die Discounter expandieren. Sie folgten einem neuen Konzept, das die Einkaufsatmosphäre verbessern soll, mit breiteren Gängen, attraktiverer Präsentation und ansprechend dargestellter Ware.

Das kann der Reeser Aldimarkt räumlich nicht leisten, insbesondere fehlt es an Parkraum. Daher klagt jetzt der neue Eigentümer Aldi gegen das Einzelhandelskonzept der Stadt Rees, das hier Wohnbebauung und Nahversorgung vorsieht, vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Wie ein Blick auf ähnliche Situationen in anderen Städten zeigt, nutzen die Unternehmen mitunter Defizite oder Gesetzeslücken im Bebauungsplan, um eben doch auf solchen Flächen einen Lebensmittelmarkt errichten zu können.

Rat lehnte Discounter-Pläne ab

Ursprünglich war hier eine Gemeinbedarfsfläche, in diesem Fall für einen Kindergarten, festgeschrieben, der nach heutigem Stand aber nicht mehr benötigt wird. Joachim Raadts hatte vor zirka zwei Jahren in einem persönlichen Gespräch im Rathaus, bei dem auch der Bürgermeister zugegen war, den Vorschlag an die Stadt Rees herangetragen, hier Sozialen Wohnungsbau in größerem Stil zu schaffen. „Das hat die Stadt aber von sich gewiesen“, erläutert Raadts. Daher der Verkauf an Aldi.

In der vergangenen Ratssitzung wurde bereits einstimmig beschlossen, dass „der Anregung, das Grundstück zugunsten einer Bebauung mit einem großflächigen Lebensmitteldiscounter zu überplanen, nicht entsprochen wird.“ Dabei heißt es in der Begründung, dass es „das ausdrückliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist, hier ein Wohnquartier zu entwickeln und die vorhandene Einzelhandelsnutzung in ihrem Bestand festzuschreiben.“ Eben so, wie es im Einzelhandelskonzept festgeschrieben ist.

Fortbestand von Lidl

Demzufolge unterstützt die Verwaltung die Absicht des Discounters Aldi nicht. „Der Einschätzung, dass der Standort Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches werden wird, kann nicht gefolgt werden. Auch der Lidl-Markt befindet sich außerhalb des durch Ratsbeschluss vom 23. Juni 2015 festgelegten zentralen Versorgungsbereiches“, schreibt die Stadt in ihrer Begründung.

Das Planungsrecht ermöglicht wohl den Fortbestand von Lidl, lässt aber keine Erweiterung der Verkaufsfläche über das derzeit bauordnungsrechtlich genehmigte Maß hinaus zu. Gewollt ist hier die Entwicklung eines attraktiven, innenstadtnahen Wohnquartiers.

Daher war es keine Überraschung, dass der Rat der Stadt Rees einstimmig gegen die Ansiedlung eines Discounters votierte. Man darf nun gespannt sein, wie das Gericht in Düsseldorf urteilen wird.

>>KEINE AUSWEITUNG DER VERKAUFSFLÄCHE

Die vom Eigentümer angeregte Festsetzung eines Mischgebietes mit größeren überbaubaren Grundstücksflächen entspricht nicht der vom Rat beschlossenen Zielsetzung. Wichtig ist den „Vätern“ des Einzelhandelkonzeptes hier an der Florastraße keine weitere Ausweitung der Verkaufsfläche zuzulassen.

Diese könnte zu unerwünschten Beeinträchtigungen des Einzelhandels in der Innenstadt und damit zu einem Attraktivitätsverlust der Stadt führen.