Emmerich. . Hendrik Wüst hat einen Brief an Emmerichs Bürgermeister Peter Hinze geschrieben. Er erklärt, wie er den Konsens zur Finanzierung versteht.
So etwas passiert schon mal häufiger im Leben: Man hat alles besprochen, vieles verhandelt, es klingt einfach, es klingt logisch – und am Ende weiß trotzdem keiner so genau, was man da eigentlich vereinbart hat. Die so genannte „Konsens-Vereinbarung“ zwischen den Städten entlang der Betuwe-Strecke und dem Land NRW ist so ein Thema.
Nachdem der Rat der Stadt Emmerich noch einmal wissen wollte, was genau unter diesem Konsens zu verstehen ist und wie rechtlich bindend diese Zusage des Landes ist (wir berichteten), hatte Bürgermeister Peter Hinze einen Brief an das NRW-Verkehrsministerium geschickt, mit der Bitte um Klarstellung.
Es wird kein klarer Zeitpunkt definiert
In einem dreiseitigen Papier, welches dem Emmericher Bürgermeister am 4. Juni übersandt wurde, erläutert Minister Hendrik Wüst sein Verständnis über die Konsensvereinbarung. Er betont, dass die Landesregierung zusichert, das Kostendrittel der Anrainerkommunen an den Beseitigungen der Bahnübergängen vollständig zu übernehmen.
„Diese Zusage stellt ein außergewöhnlich weitreichendes Entgegenkommen des Landes gegenüber den Anrainerkommunen dar“, so Wüst. Die Landesregierung habe die Erwartungshaltung, dass die Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden können.
Vor diesem Hintergrund formuliert der Minister, dass die Kostenübernahme verwaltungsseitig durch die Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf umgesetzt werden. „Daraus ergibt sich, dass der Gesamtkonsens mit der Anrainerkommune über alle Maßnahmen spätestens dann vorliegen muss, wenn die erste BÜ-Beseitigung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet bei der Bezirksregierung zur Bewilligung des Kostendrittels vorliegt“, so der Minister. Erst dann werde das Finanzministerium seine Zustimmung geben.
Konsensorientiertes Verhalten wird beobachtet
Darüber hinaus gebe es für das Vorliegen des Konsenses keinen definierten Zeitpunkt, so Wüst. Aber das Land habe eine Erwartungshaltung: „Erhebt eine Anrainerkommune im Rahmen des Anhöhrungsverfahrens eine Einwendung grundsätzlicher Art gegen den Plan und führt dies zu einer nennenswerten Verzögerung des Verfahrens, würde dies die Erwartungshaltung der Landesregierung enttäuschen und sie könnte darin kein konsensorientiertes Verhalten sehen.“
Sprich: Sollte Emmerich bei seinem jetzigen Ratsbeschluss bleiben und die Gleisbettvariante favorisieren, dann könnte dies von der Landesregierung als kein konsensorientiertes Verhalten gewertet werden und damit die Kostenübernahme für die Beseitigung aller Bahnübergänge Emmerichs streichen.
Der Brief kommt offenbar verzögert bei Peter Hinze an
Ob eine Kommune das Verfahren durch ihre Einwendungen verzögert hat, darüber werde dann das Verkehrsministerium im Einzelfall entscheiden, so der Minister. Der Konsens wäre auf jeden Fall vereitelt, wenn eine Kommune gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage einreicht.
Die NRZ fragte gestern auch beim Emmericher Bürgermeister nach, um zu erfahren, wie er den Brief des Ministers interpretiert. Die Antwort fiel überraschend aus: „Wir haben das Schreiben des Verkehrsministeriums noch gar nicht“, so Sprecher Tim Terhorst. Eine Reaktion reichen wir nach.
>> KEIN KONSENS BEI EINWENDUNGEN?
Minister Hendrik Wüst macht klar, dass kommunale Einwendungen grundsätzlicher Art im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens den Konsens gefährden. Doch was sind Einwendungen grundsätzlicher Art? „Das sind vor allem solche, die die Netzgestaltung und damit die Grundkonzeption der vorgelegten Planung betreffen“, so der Minister.