Kreis Borken. . In dem Verfahren gegen zwei inzwischen 94 bzw. 93 Jahre alte Männer aus dem Kreis Borken bzw. der Stadt Wuppertal, gegen die die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig erhoben hat, liegen die fachärztlichen Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit der Angeschuldigten nunmehr vor.

In dem Verfahren gegen zwei inzwischen 94 bzw. 93 Jahre alte Männer aus dem Kreis Borken bzw. der Stadt Wuppertal, gegen die die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig erhoben hat, liegen die fachärztlichen Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit der Angeschuldigten nunmehr vor.

Nach den Feststellungen der Sachverständigen sind beide Angeschuldigte nach ihren körperlichen und psychischen Fähigkeiten nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Aufgrund einer akut aufgetretenen Erkrankung bei dem Angeschuldigten aus dem Kreis Borken hat die Kammer mit Beschluss von Ende Mai allerdings eine ergänzende Begutachtung mit Blick auf etwaige weitere Einschränkungen seiner Verhandlungsfähigkeit angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen zu dem Gutachten hinsichtlich des Wuppertaler Angeschuldigten Stellung zu nehmen.