Rees. . Das Paar hatte ALG2-Leistungen zu Unrecht bezogen. Das Verfahren wegen Betrugs gegen die Reeser wurde eingestellt.

„Das passiert uns nie wieder!“ Mit diesen Worten verabschiedeten sich zwei Reeser, nachdem das Emmericher Amtsgericht das Verfahren gegen das Paar eingestellt hatte. Die beiden, die als Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II bezogen haben, hatten verabsäumt, die Arbeitsaufnahme des Mannes der Behörde anzuzeigen. In der Folge hatten sie einen Aufhebungsbescheid mit Einbehalt der Leistungen erhalten und waren zur Rückzahlung von 1897,52 Euro aufgefordert worden. Zudem war ihnen ein Strafbefehl zugegangen. Dagegen hatte das Paar aus Rees Einspruch eingelegt.

„Bei meiner Einstellung wurde mir gesagt, dass die Information meiner Arbeitsaufnahme durch das Personalbüro an die Behörde weitergeleitet wird“, war sich der 39-jährige Reeser keiner Schuld bewusst. „Davon ist mir nichts bekannt. Es ist überdies unüblich“, so eine Verantwortliche aus der entsprechenden Firma, in der der Mann beschäftigt war und die das Gericht als Zeugin geladen hatte.

Angeklagte zeigten sich einsichtig

„Sie wissen schon, dass Sie das selbst erledigen müssen“, redete Richterin Mareen Hölker dem Angeklagten ins Gewissen. Worauf dieser nickte. Und seine 42-jährigen Lebensgefährtin das mit den Worten „Jetzt schon!“ unterstützte. Der Angeklagte hatte vor Gericht zudem angegeben, dass die Meldung über die Arbeitsaufnahme bei einer früheren Beschäftigung seitens des Arbeitgebers übermittelt worden sei.

Auf Antrag des Gerichts und mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt. „Auch deshalb, weil Sie sich einsichtig zeigen und bereits einen Großteil der Summe abbezahlt haben“, begründete die Richterin Hölker. Dass es nun keine Vorstrafe gibt, war dem Mann sehr wichtig. „Ich habe Angst, dass ich sonst meine jetzige Arbeit verliere“, sagte er. Dort habe er sich inzwischen eingearbeitet und fühle sich sehr wohl, fügte er hinzu.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse, Auslagen wie Fahrtkosten die beiden Angeklagten.