Rees. . Die Bürgerinitiative Zukunft Esserden sprach beim Landrat Wolfgang Spreen vor. Sie wollen nun eine weitere Einwendung machen.

Knapp zwei Stunden und ohne erkennbaren Zeitdruck hätten Landrat Wolfgang Spreen und Dr. Hermann Reynders, Fachbereichsleiter Technik beim Kreis Kleve, sich ihnen gewidmet, teilten jetzt die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) Zukunft Esserden mit.

„Man hat Verständnis für unsere Sorge gezeigt“, hatte BI-Mitglied Iris Jagoda den Eindruck. Wie berichtet, hatte die BI das Gespräch mit dem Landrat als Chef der Genehmigungsbehörde gesucht, weil die BI die Abgrabung Reeser Welle verhindern will. Aus Sorge um Hab und Gut, Leib und Leben, wie sie mehrfach betont haben.

Gesetzt wurde zitiert

Die wichtigste Forderung: Die BI sieht aus dem Gesetz heraus die Notwendigkeit, dass der Abgrabungsantrag neu gestellt wird, also ein Deckblattverfahren keineswegs ausreichend ist.

„Dadurch, dass die städtischen Grundstücke – Spyckweg und Beste Moders Gängske – nun nicht mehr zur Verfügung stehen, ergäben sich nicht nur Änderungen hinsichtlich der Rekultivierung, sondern tiefgreifende Planungs- und Durchführungsänderungen, die nach dem Abgrabungsgesetz explizit in einem neuen Antrag darzulegen seien, ist Melanie Gronau überzeugt. Schließlich stehe in §4, Abs.2 des Abgrabungsgesetzes der Passus „Der Abgrabungsplan muss alle wesentlichen Einzelheiten der Abgrabung und Herrichtung erhalten, insbesondere die Lage und Umgebung des Abbaubereiches sowie Art und Umfang der abzubauenden Bodenschätze sowie den Zeitplan und die Art der Durchführung der Abgrabung und Herrichtung“, zitiert sie das Gesetz.

Änderungen müssen offen gelegt werden

„Da nun die Dichtschürze an den Stellen, wo der Spyckweg und Beste Moders Gängske an den Planungsrand der Abgrabung münden, unterbrochen werden muss, entstehen dort sogenannte Kiesfenster, die bei Rheinhochwasser eine erhebliche Gefahr für Qualmwasser und Deichsicherheit bedeuten würden“, ist Melanie Gronau überzeugt.

Daher müssten die Kiesfirmen dort eine andere Form des technischen Hochwasserschutzes anwenden“, hat sie sich bei den vom Verein Eden beauftragten Hydrogeologen kundig gemacht. Diese Änderungen müssten, folgert die BI-Sprecherin daraus, in einem Antrag beschrieben und für die Öffentlichkeit offen gelegt werden.

„Landrat Spreen hat uns ermutigt, dies und möglicherweise weitere Eingaben, wenn sie denn begründet sich, auch jetzt noch zu formulieren und nachzureichen“, teilte Andreas Elbers mit. Das soll zeitnah geschehen.