Isselburg. . Isselburger Gleichstellungsbeauftragte reiste zum Erfahrungsaustausch mit Ministerin Ina Scharrenbach. Ein Thema: Finanzierung der Frauenhäuser.

Auf Einladung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich jetzt die Gleichstellungsbeauftragten des Regierungsbezirks Münster erstmalig zu einem fachlichen Austausch mit der Ministerin Ina Scharrenbach getroffen. Mit von der Partie war auch Dina Deckers von der Stadt Isselburg.

Thema war unter anderem die Finanzierung der Frauenhäuser sowie der ambulanten Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und Männer. Die Landesregierung habe bereits wichtige Initiativen für diese Einrichtungen ergriffen, konstatierte die Ministerin: eine Erhöhung der Förderpauschale um zweieinhalb Prozent sowie eine flexiblere Sachkostenförderung.

Darüber hinaus ging es bei dem Treffen um die Förderung der Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ und die Weiterentwicklung des Girls- beziehungsweise Boys-Days. Außerdem ging Ministerin Scharrenbach auf die Umsetzung des erneuerten Landesgleichstellungsgesetzes in den Kommunen ein.

Sie stellte Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes in Aussicht. Zudem bestärkte die Ministerin die Gleichstellungsbeauftragten darin, die ihnen durch das Gesetz zustehenden Rechte wahrzunehmen und sich in ihren jeweiligen Verwaltungen für die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes einzusetzen.

Ministerium steht beratend zur Seite

Hierbei stehe das Ministerium ihnen jederzeit beratend zur Seite. Sie kündigte an, den direkten Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten künftig einmal jährlich durchführen zu wollen.

Zum Hintergrund: Mit Änderung der Gemeindeordnung wurden die Kommunen in Nordrhein-Westfalen 1984 aufgerufen, zur Umsetzung des Verfassungsauftrages – die Gleichberechtigung von Mann und Frau – in eigener Verantwortung kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Seit der Novellierung der Kommunalverfassung NRW im Oktober 1994 sind alle Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohner sowie alle Kreise verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

„Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Einwohnerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort“, heißt es. Und: „Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.

Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für Mädchen ein

Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch sollen dabei im Vordergrund stehen. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich darüber hinaus für die Belange von Mädchen in Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit ein und initiiert zielgruppenspezifische Maßnahmen für Alleinerziehende, Sozialhilfeempfängerinnen und Migrantinnen“, heißt es dazu im KommunalWiki der Heinrich Böll Stiftung.