Rees/Elten. . Eine vierfache Mutter aus Rees ist derzeit im Hospital. Sie hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Doch die zu finden, ist gar nicht so einfach.
Angelika Köb schwingt die Hand unterhalb des Kinns hin und her. „Ich hab’ son Hals“, sagt die Eltenerin genervt. Noch in der vergangenen Woche hat sie in einer Sendung im öffentlich-rechtlichen TV gesehen, wie einfach es ist, im Krankheitsfall eine Kinderbetreuung zu bekommen.
„Ich habe mir die Finger wund telefoniert“, sagt sie. Ohne Erfolg. „Ich finde einfach niemanden“, so die 58-Jährige. Es geht um vier Kinder im Alter von vier, sechs, acht und 14 Jahren, Angelika Köbs Enkelsöhne.
Bandscheibenvorfall inklusive OP
Nicht ein paar Tage oder Wochen Betreuung sind nötig. „Das würden wir noch schultern können“, sagt sie. „Es geht um fast drei Monate“, ahnt Angelika Köb. „Meine Tochter Janina hatte nämlich schon einmal einen Bandscheibenvorfall inklusive OP und Reha“, erklärt sie. Und nun wieder. Dieses mal war’s so arg, dass der behandelnde Orthopäde sofort eine stationäre Einweisung eingeleitet hat.
Vor zwei Jahren wurde sie erstmals operiert mit anschließender Reha. Damals hat Janina Vennemann zwei ihrer Kinder mit in die Reha genommen. „Ein Fehler“, sagt ihre Mutter. Nur während der Anwendungen habe es eine Betreuung gegeben. Sonst aber nicht. „Es war äußerst schwierig für meine Tochter, sich auf die Reha zu konzentrieren“, weiß Angelika Köb.
Im November und Dezember war Janina Vennemann erneut mehrfach kurzzeitig im Hospital. Man hat versucht, das medizinische Problem mit Spritzen in den Griff zu bekommen. Damals sind die Großeltern schon für die Betreuung der Enkel eingesprungen.
Doch nun geht es um Monate. Derzeit wohnt der Kleinste (4) bei den Großeltern in Elten, der Sechs- und Achtjährige tagsüber bei den anderen Großeltern, abends beim Papa in Rees. Der „Große“ macht derweil ein Praktikum, ist versorgt durch den Schwiegervater aus Janina Vennemanns erster Ehe.
Am Montag ist die 34-Jährige eingeliefert worden, am Dienstag hat Angelika Köb bei der zuständigen KKH-Krankenkasse in Kleve angerufen. Dort wurde sie an die Caritas Rees verwiesen. Die nannte ihr die Nummern von zwei Dienstleistungspools.
Einer hatte keine Kapazitäten frei. Von dem anderen aus Goch erhielt sie die Info, es sei derzeit zwar eine Haushaltshilfe frei, die Frau lebe aber in Geldern und wolle nicht täglich zwischen Rees und Geldern pendeln. „Wofür ich Verständnis habe“, sagt die Eltenerin. „Aber es kann doch nicht sein, dass es niemanden gibt? Was machen denn Eltern, die keine Großeltern haben, die mal einspringen können, wenn’s brennt?“, fragt sie sich.
Als alternative Lösung wurde Angelika Köb angeboten, selbst für eine Haushaltshilfe zu sorgen. Sie könne auch eine nicht ausgebildete Haushaltshilfen einstellen, wurde ihr gesagt. Die erhält dann 5,25 Euro pro Stunde. „Das hat schon beim letzten Ausfall meiner Tochter nicht geklappt.“
Der Grund: Bei vier Kindern sei der Bedarf hoch und das steuerfreie Limit von 450 Euro schnell überstiegen. Und unter den Voraussetzungen findet man niemanden“, hat die 58-Jährige die Erfahrung machen müssen.
Übrigens: Betreuen Verwandte die Kinder, gibt’s kein Geld. „Das stört mich nicht!“, sagt Angelika Köb. „Nur: Die Kinder sind zwar gern bei den Großeltern, drängen aber darauf, nach Hause, in ihre gewohnte Umgebung zu dürfen!“
Dazu Karin Abele, Leiterin der KKH-Servicestelle Kleve: „Ich habe großes Verständnis für die Sorge solcher Familien.“ Zumal die Pools, die entsprechende Leistungen anböten, nicht zahlreich seien, fügt sie hinzu. Sie rät, weiterhin im privaten Bereich nach einer Lösung zu suchen. Man könne, sagt sie, auch mehr als eine Haushaltshilfe mit der Betreuung beauftragen. „Das macht mir Hoffnung“, zeigte sich Angelika Köb zuversichtlich.
>> WER ANSPRUCH AUF LEISTUNGEN HAT
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben nach § 38 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – Anspruch auf Haushaltshilfe. „Der Anspruch besteht dann, wenn die haushaltsführende Person ausfällt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann“, zitiert Karin Abele, Leiterin der KKH-Service-stelle Kleve, das Gesetz.
Der Umfang der Leistung werde je nach Bedürfnis individuell gewährt. Dies gelte für die Zeit des stationären Aufenthalts wie – seit dem 1. 1. 2016 neu – für die Zeit danach. Der Umfang ergebe sich aus der Diagnose des Hausarztes. „Sind die Kinder unter zwölf Jahren kann die Hilfe auf 26 Wochen gewährt werden“, sagt Karin Abele.