Rees. . Die Frau hatte 1200 Euro von der Arbeitsagentur erhalten, obwohl sie in der Zeit wieder einen Job hatte. Sie bekam eine Geldstrafe.
Wegen Betruges musste sich eine Reeserin (43) vor dem Amtsgericht Emmerich verantworten. Die gelernte Näherin, die seit Februar 2016 als Lageristin arbeitet, hatte zwischen Februar und April des Vorjahres zu Unrecht 1200 Euro Arbeitslosengeld erhalten – obwohl sie schon wieder eine Stelle hatte. Das Gericht verurteilte sie zur Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 30 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine noch höhere Geldstrafe beantragt, die Verteidigung hingegen für Freispruch plädiert. Dem folgte Richterin Dr. Fee Kinalzik aber nicht.
Richterin glaubte der Angeklagten nicht
Von ihrem Arbeitgeber in Bocholt hatte die Frau Ende 2015 eine Änderungs-Kündigung erhalten und sollte nach Duisburg wechseln. Deshalb habe sie sich arbeitslos gemeldet, sagte die Angeklagte, die aber schnell eine neue Stelle fand. Das habe sie der Arbeitsagentur mitgeteilt, auch, dass sie zu viel Unterstützung erhalten hätte, sagte die Frau aus.
Eine angeforderte Arbeitgeber-Bescheinigung zum Jobwechsel habe wohl lange auf sich warten lassen, weshalb die Agentur den Fall nicht hätte zügig bearbeiten können, meinte die Angeklagte. Die Richterin glaubte ihr aber nicht, dass diese sich bei der Arbeitsagentur gemeldet haben wollte, um diese zu informieren, dass sie zu viel Arbeitslosengeld bekommen würde. Die Information, so die Richterin, hätte man bei der Agentur schriftlich festgehalten.
Summe sofort gezahlt
Dass solche Gespräche nicht dokumentiert würden, bestätigte zudem ein Agentur-Mitarbeiter, der als Zeuge erschienen war, sei unwahrscheinlich. Strafmildernd war, dass die Reeserin, als sie im Juni dazu aufgefordert wurde, sofort die ausstehende Summe gezahlt hat.