Kreis Kleve/Rees. . Der Kreis Kleve ermöglicht ab sofort wieder die Freilandhaltung von Geflügel im Kreisgebiet. Das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausflügelbeständen wurde neu bewertet, da seit dem 24. Februar kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt wurde und seit dem 15. Februar kein neuer Ausbruch bei gehaltenen Vögeln zu verzeichnen war. Das NRW-Umweltministerium hob den Erlass zur Stallpflicht auf. Betroffen von der Stallpflicht waren im Kreis Kleve gewerbliche und private Bestände an Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen.

Der Kreis Kleve ermöglicht ab sofort wieder die Freilandhaltung von Geflügel im Kreisgebiet. Das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausflügelbeständen wurde neu bewertet, da seit dem 24. Februar kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt wurde und seit dem 15. Februar kein neuer Ausbruch bei gehaltenen Vögeln zu verzeichnen war. Das NRW-Umweltministerium hob den Erlass zur Stallpflicht auf. Betroffen von der Stallpflicht waren im Kreis Kleve gewerbliche und private Bestände an Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen.

Zur Früherkennung der Geflügelpest sind Halter weiterhin verpflichtet, das Vorliegen einer Infektion mit dem Influenza-Virus durch einen Tierarzt ausschließen zu lassen, falls in einem Gänse- oder Entenbestand über einem Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als fünf Prozent auftreten. In anderen Geflügelbeständen besteht diese Pflicht, wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei mehr als 100 Tieren auftreten.