Rees. . Der Bauausschuss sprach sich einstimmig für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans an der Florastraße aus. Und zwar mit einem Kreisverkehr.
Nicht nur um die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Quartier Florastraße/Sahler-straße/Galenusgasse ging es in der vergangenen Bauausschusssitzung, sondern auch um mehr Sicherheit im Straßenverkehr an diesem innerstädtischen Knotenpunkt.
Wie berichtet soll das Raadtswäldchen zwischen dem Discounter Lidl und der Praxis Dres Elnounou nicht mehr Gemeinbedarfsfläche (beispielsweise für einen Kindergarten) bleiben, wie sie in der Planung von 1974 ausgewiesen war, sondern soll Wohnbebauung zugewiesen werden.
Es kommt zu unübersichtlichen Abbiegesituationen
Darin war sich der Ausschuss in allen Punkten einig. In der neuen Planung soll eine Erschließungsstraße für die innere Erschließung der Wohnbauflächen zwischen Florastraße und Sahlerstraße entstehen.
„Es zeigen sich verkehrstechnisch im Bereich der Einmündung zu Lidl und der versetzten Einmündung Vor dem Delltor immer wieder problematische Situationen“, erläuterte Bauamtsleiterin Elke Strede.
„Die Kunden meinen oftmals, sie seien vorfahrtsberechtigt, obwohl es sich hier um eine Grundstückszufahrt handelt, die nach der Straßenverkehrsordnung untergeordnet ist.“ Zudem komme es für Besucher aus dem Stadtkern an der Einmündung Vor dem Delltor/Florastraße immer häufiger zu Rückstauungen und unübersichtlichen Abbiegesituationen.
Aus Sicht der Stadt könnte deshalb mittelfristig zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse hier ein Kreisverkehr, der ebenso groß wie der am Alten Amtsgericht werden soll, entstehen.
Vier Abbiegungen könnten entstehen
Von diesem Kreisverkehr aus führt ein Zweig in Richtung Lidl, von diesem Weg wiederum biegt die Straße ins neue Wohnbaugebiet ab, in dem eine zweigeschossige Bebauung ausgewiesen wird. Ebenso führt ein Fuß- und Radweg durch das neue Baugebiet zur Sahlerstraße. Ausgiebig diskutiert wurde die Verkehrssicherheit für die zahlreichen Schüler, die beide Kreisverkehre passieren müssen. Vertreter aller Fraktionen appellierte dafür, rechtzeitig Optimierungsvorschläge in die Planung einfließen zu lassen.
Bei der Abwägung der Stellungnahmen zum neuen Bebauungsplan wurden Bedanken der Bodendenkmalpflege hinterfragt. Sie geht davon aus, dass das Raadtswäldchen Relikte der Stadtbefestigung enthält. So müsse vor einer Bebauung eine erforderliche Aufklärung des Sachverhaltes erfolgen, insbesondere muss Lage und Tiefe der Erhaltung unter der aktuellen Oberfläche erkundet werden. „Wenn die Stadt hier Land kauft, wird sie dort Schürfe in Auftrag geben, nicht aber auf den Wohnbaubereichen privater Käufer“, so Strede.
Damit die Planung überhaupt umgesetzt wird, müsste der Besitzer des Wäldchens überhaupt verkaufen wollen.
>> DISCOUNTER DARF NUR SEIN LAGER VERGRÖSSERN
Der Discounter Lidl möchte expandieren, darf aber laut Planung lediglich sein Lager vergrößern, nicht die Verkaufsfläche.
Sollte diese nämlich eine Fläche von 800 qm überschreiten, gehörte Lidl in ein Sondergebiet. Diese Festsetzung ist auch Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes der Stadt.