GERICHT. Schwurgericht verurteilte 28-jährige Frau wegen Mordes zu elf Jahren Haft. Sie hatte in Praest ihren Freund erstochen.
KLEVE/EMMERICH. Die junge Frau ist eine Gefahr für die Allgemeinheit, muss vor sich und anderen geschützt werden.
Zu dieser Erkenntnis kam gestern die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kleve bei der Urteilsverkündung gegen eine 28-Jährige. Die Richter verurteilten die Kleverin wegen Mordes, allerdings im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Haftstrafe von elf Jahren. Darüber hinaus wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klink angeordnet.
Die drogenabhängige Angeklagte hatte im Juli 2007 ihren Lebensgefährten in einem Wohnwagen in Praest mit 30 Messerstichen umgebracht und das Fahrzeug angezündet, um ihre Spuren zu verwischen.
Sie hatte wohl den gebürtigen Dinslakener, der ebenfalls drogenabhängig war, im Schlaf ermordet und so seine Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt (Heimtücke ist ein Mordmerkmal). Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Kleverin müsse sich auch wegen Sachbeschädigung (Abfackeln des Wohnwagens) verantworten, stellte die 4. Strafkammer in Anbetracht des zu erwartenden hohen Urteil wegen Geringfügigkeit ein.
Die Richter folgten den Ausführungen des psychologischen Sachverständigen Dr. Alexander Pantelatos von den Rheinischen Kliniken in Bed-burg-Hau, der eine Unterbringung der Kleverin in seinem gestrigen Gutachten befürwortet hatte. Die junge Frau leide psychisch an einem Border-Line-Syndrom (einer schweren seelischen Abartigkeit) sowie an jahrelangem Drogenmissbrauch. Deshalb die Unterbringung. In einer neuen Beziehung kann ohne Therapie eine Wiederholungstat nicht ausgeschlossen werden, betonte der Sachverständige.
Die Richter glaubten der jungen Frau nicht, die behauptet hatte, sie habe aus Notwehr den gelernten Kfz-Schlosser erstochen.