Emmerich/Kleve. . Pole (39) hatte im April in Emmerich Landsmann aus Eifersucht attackiert. Anklage lautete nur noch auf gefährliche Körperverletzung.

Als ihm Vorsitzender Richter Jürgen Ruby trotz des Urteils noch alles Gute fürs weitere Leben wünschte, huschte dem 39-jährigen Polen doch noch ein freundliches Lächeln übers Gesicht. Für Verteidiger und Dolmetscherin gab’s einen Händedruck, dann ging’s in Handschellen zurück von der Schwanenburg in die U-Haft. Für seine Messerattacke auf einen Landsmann im April(die NRZ berichtete) muss der Mann vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen

Damit folgte das Landgericht Kleve dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die exakt dieses Strafmaß gefordert hatte. Den Vorwurf des versuchten Mordes hatte schon der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fallen gelassen, weil der Angeklagte das Opfer zwar mit dem Messer lebensgefährlich verletzt, dann aber die Waffe nicht weiter benutzt hatte, was möglich gewesen wäre.

Wie berichtet, hatte es in der Nacht von Samstag, 16., auf Sonntag, 17. April, eine Hausparty im zweiten Geschoss eines Mehrfamilienhauses an der Straße Am Busch gegeben, bei der von den anwesenden Polen viel Alkohol getrunken wurde. In der Wohnung lebte u.a. der Angeklagte mit seiner Ex-Frau gemeinsam in einem Zimmer.

Der Angeklagte wollte laut Gericht das Opfer töten

Aus Eifersucht, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, hatte der Angeklagte dem Mann, der sich zum Schlafen neben die Ex-Frau des 39-Jährigen gelegt hatte, ein scharfes Messer zehn Zentimeter tief in den Oberbauch gestoßen, während alle anderen schliefen.

„Das Opfer hat unglaubliches Glück gehabt“, betonte Richter Ruby in der Urteilsbegründung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der zur Tatzeit über drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben muss, „das Opfer töten wollte“, formulierte es Richter Ruby.

Keine Entziehungskur für den Polen, weil er weiter trinken will

Anders als vom Angeklagten geschildert, nach dem es vor dem Messerstich einen Streit zwischen den beiden Männern gegeben hätte, folgte das Gericht den übrigen Zeugenaussagen. Nach deren Schilderungen gab es zuvor keinen Streit. Der 39-Jährige hätte dem schlafenden Mann ohne Vorwarnung das Messer in den Oberbauch gestoßen, als alle anderen ebenfalls geschlafen hätten.

Weil er kein Deutsch spricht, zurück nach Polen möchte, da schon zwei Entziehungskuren erfolglos abgebrochen hat und an Wochenenden weiter Trinken will, wie Psychiater Dr. Kreutz in seinem Gutachten ausführte, schloss Richter Ruby eine entsprechende Therapie für den Angeklagten aus.