Emmerich. . Die NRZ sprach mit dem DB Schenker-Sprecher Marek Polster über die Chlortransporte, die durch Emmerich und Rees rollen.
Mit Verwunderung haben einige Mitglieder der Bürgerinitiative Rettet den Eltenberg auf die Äußerungen von Stadtbrandmeister Martin Bettray zu den möglichen Gefahren von Chlortransporten auf der Schiene reagiert. Sein Tenor war: Die Gefahren sind nicht neu, und auch andere Stoffe sind ähnlich gefährlich, die per Zug oder Lkw schon durch Emmerich rollen. Die NRZ hat, wie angekündigt, DB Schenker, dem Gütertransportunternehmen der Deutschen Bahn, Fragen zu den Transporten gestellt. Hier sind die Antworten von DB Schenker-Sprecher Marek Polster.
Nach unseren Informationen handelt es sich hier um keine Gefahrgutstrecke, sondern um eine Mischstrecke: Wer hat die Chlortransporte genehmigt?
Nach dem deutschen Gefahrgutrecht bedarf es keiner Genehmigung.
Warum wird überhaupt dieser Umweg über Emmerich jetzt gewählt, zumal es durch dicht besiedelte Wohngebiete geht?
Grundsätzlich ist eine Lieferung konkreter, streckenbezogener Daten über Gefahrguttransporte an Dritte ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Nennung von Strecken sowie für die Häufigkeit entsprechender Transporte. Im vorliegenden Fall kann ich Ihnen aber mitteilen, dass über Emmerich die Anbindung von zahlreichen Transporten mit unterschiedlichen Güterarten an die Betuwe-Strecke in den Niederlanden erfolgt.
Welche Sicherheitsbestimmungen gelten für Chlortransporte?
In Deutschland die Bestimmungen der GGVSEB/RID (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt/Regulations Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail). Die internationale Schienenbeförderung von gefährlichen Gütern auf Grundlage des RID. Mit der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wird das RID für nationalen Verkehre in Deutschland als geltend erklärt.
Ist die Strecke in Emmerich und Rees für Gefahrguttransporte dieser Art ausgestattet in punkto Sicherheit?
Es bestehen keine besonderen Vorgaben.
Sind die Kommunen/Feuerwehren informiert? Vor allem darüber, was im Falle eines Chlorchemie-Unfalls zu tun ist? Müssten nicht auch gewisse Medikamente entlang der Route vorgehalten werden? Zum Beispiel für Asthma-Patienten?
Nach dem deutschen Gefahrgutrecht besteht für die an der Beförderung Beteiligten keine Pflicht zur vorherigen Verständigung der Einsatz- und Rettungskräfte.
Was ist im Fall der Fälle zu tun, wenn Chlor austritt?
Hierfür sind die Gefahrenabwehrbehörden der richtige Ansprechpartner. DB Schenker Rail und DB Netz unterstützen im Rahmen des Notfallmanagements.
Bitte erklären Sie unseren Lesern, wie das Gefahrenpotenzial von Chlortransporten einzuschätzen ist.
DB Schenker Rail ist als Beförderer der falsche Ansprechpartner zu dieser Frage.
Zum Hintergrund: Zwischen Mitte März und Ende April transportiert DB Schenker laut der niederländischen Zeitung De Gelderlander 5400 Tonnen Chlor von Ibbenbüren nach Rotterdam. Es sind 15 Züge mit je 25 Waggons. Zuvor wurden diese Transporte via Oldenzaal und Zutphen abgefertigt.