Duisburg-Rheinhausen. Im Pflegebereich fehlen viele Fachkräfte. Die Hürden für Ausländer sind dabei enorm hoch. So reagiert das Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen.
Informationen aus erster Hand holte sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bei einem Besuch des Johanniter-Krankenhauses Rheinhausen. Es ging nicht nur um die Krankenhausreform (den Bericht lesen Sie hier), sondern auch um den schwierigen Bereich Pflege. Da läuft nicht besser als in allen anderen Branchen auch: Es fehlen Fachkräfte. Und das hat Gründe.
Um den gesetzlichen personellen Mindestanforderungen zu genügen, komme man an Fachkräften aus dem Ausland nicht mehr vorbei. Doch durch die deutsche Bürokratie werden Hürden aufgebaut, die einen schnellen Einsatz verhindern. „Von der Entscheidung in Deutschland als Pflegefachkraft zu arbeiten bis zur Anerkennung vergehen 24 bis 36 Monate“, berichtete Rita Tönnjann, Geschäftsführerin des Krankenhauses. Die Behörden stellen viel zu komplizierte und immer einzelfallbezogene Anforderungen an Pflegekräfte.
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Es vergehen viel zu viele hürdenreiche Jahre mit überbordender Bürokratie, die das internationale Image für den Standort Deutschland für ausländische Fachkräfte nicht wirklich attraktiv machen. Ein Fazit aus der Erkenntnis: „Wir müssen selber ausbilden“. Denn Menschen, die gerne in Deutschland arbeiten wollen, haben einen Langstrecken-Hürdenlauf zu absolvieren, weil viel zu viele Behörden mitmischen.
Pflegekräfte aus dem Ausland: Zahlreiche Unterlagen sind nötig
Die Ausländerbehörde muss eingeschaltet werden wegen des Aufenthaltsrechts. Botschaften in den Herkunftsländern vergeben häufig Termine per Losverfahren. Es müssen Visa erteilt, ein Wohnsitz und das Bestehen einer Krankenversicherung belegt werden. Außerdem sind Qualitätsnachweise und Sprachkenntnisse nötig und vieles mehr.
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Die Bezirksregierung verlangt das Einreichen von Unterlagen zur Qualifikations- und Zeugnisprüfung. Bei Defiziten ist eine Nachqualifizierung erforderlich. Die Agentur für Arbeit prüft die Beschäftigungsbedingungen. Nach der Ankunft in Deutschland ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vonnöten. Um als Pflegefachkraft arbeiten zu dürfen, müssen die Bewerber ein Anerkennungsverfahren mit Gleichwertigkeitsprüfung als Pflegefachkraft und einem recht hohen Sprachniveau bestehen.
Hinzu kommt, dass jeder Behörde die Unterlagen in Papierform als beglaubigte Kopie vorliegen müssen. Die Digitalisierung soll nach dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz die Vorgänge beschleunigen. Ab wann? Das steht in den Sternen.