Duisburg-Neumühl. Wie geht es im Denkmal-Streit in der Duisburger Zechensiedlung weiter? Neue Hoffnung keimt in Neumühl auf. Was die Stadt jetzt plant.

Der Aufruhr in der Neumühler Zechensiedlung war groß, als unerwartet Schreiben der Stadt Duisburg in den Briefkästen waren. Fachleute aus dem Duisburger Rathaus hatten in dem früheren Arbeiterviertel teils erhebliche Verstöße gegen den Denkmalschutz festgestellt und im September 2022 gefordert, dass unerlaubt verschwundene Vorgärten zurückgebaut werden.

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Die Frist dafür war denkbar knapp und wurde nach Protesten zunächst ausgesetzt. Die betroffenen Hauseigentümer schöpften neue Hoffnung. Nun hat der zuständige Dezernent Michael Rüscher eine neue Frist gesetzt – und es zeigt sich, dass er bei aller Kulanz in der Sache hart bleibt.

Verstöße gegen Denkmalschutz in Zechensiedlung – Stadt Duisburg gibt Hausbesitzern mehr Zeit

Bis zum 31. Oktober 2024 haben die betroffenen Immobilienbesitzer nun Zeit, ihre Vorgärten wieder anzulegen. Sie sind Parkplätzen oder Müllboxen gewichen. Allein lassen will die Stadt die Eigentümer mit dieser Aufgabe aber nicht. Die Verwaltung prüfe „derzeit Anreize und Unterstützungsangebote zum Rückbau versiegelter Vorgärten“, sagt Stadtsprecherin Susanne Stölting gegenüber der Redaktion.

Die Zechenhäuser in Duisburg-Neumühl sind zum Beginn des 20. Jahrhunderts erbaut worden, für Bergarbeiter der Zeche Neumühl. Viele Familien haben sie inzwischen als Eigenheim gekauft oder haben ein lebenslanges Mietrecht. (Archiv)
Die Zechenhäuser in Duisburg-Neumühl sind zum Beginn des 20. Jahrhunderts erbaut worden, für Bergarbeiter der Zeche Neumühl. Viele Familien haben sie inzwischen als Eigenheim gekauft oder haben ein lebenslanges Mietrecht. (Archiv) © FUNKE Foto Services | MILBRET, Udo

Ohnehin soll jetzt, ein schon lange gefordertes Gesamtkonzept für Siedlung am Bergmannsplatz erarbeitet werden. Darin wird natürlich der Denkmalschutz beachtet. Einfließen soll unter anderem die neue Gesetzgebung, die etwa Photovoltaikanlagen auf alten Zechenhäusern ermöglichen möchte.

Außerdem muss geklärt werden, wie rigoros das Denkmalamt künftig andere Verstöße in der Neumühler Siedlung verfolgt. So hatten die städtischen Denkmalschützer in den ursprünglichen Schreiben angekündigt, dass „die Erfassung der Vorgärten“ nur „der erste Schritt“ sei. So sollen auch viele Wohnungstüren, Fenster, Dächer, Außenrollos oder Anbauten nicht denkmalgerecht sein.

Noch unklar: Wie rigoros verfolgt die Denkmalbehörde unerlaubte Umbauten?

Dass im September 2022 zunächst nur Hauseigentümer aus der Borussiastraße angeschrieben wurde, sollte sich damals ebenfalls ändern. Bevor die Behörde jedoch straßenweise weitermachte, gab es bereits Protest und die Stadt sah davon ab, die Maßnahme auszuweiten. „Es ist derzeit noch offen, ob weitere Hauseigentümer angeschrieben werden“, sagt jetzt Susanne Stölting. Diese Fragen werden „im Rahmen unseres Gesamtkonzepts erörtert“.

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Aber in dem geplanten Konzept geht es nicht nur den Denkmalschutz, sondern auch um andere Probleme im Viertel. Um zu wenig Parkplätze oder um wuchernde Baumwurzeln, die Bürgersteige unbenutzbar machen. Die Einwohner beschweren sich auch über die großen Bäume, weil ihre Vorgärten keine Sonne bekämen und Gartenpflanzen keine Überlebenschance hätten.

Neues Gesamtkonzept soll auch andere Probleme der Siedlung in Duisburg-Neumühl lösen

Dass die Stadt Duisburg jetzt an einem übergreifenden Konzept für die ehemalige Zechensiedlung arbeitet, freut den Neumühler SPD-Ratsherrn Sebastian Haak. „Das Amt für Denkmalschutz hat verstanden, dass sein Vorgehen nicht optimal war“, sagt der Sozialdemokrat. Er begrüßt, „dass die Verwaltung sich jetzt als Dienstleister versteht“ und zusammen mit den Betroffenen die Probleme lösen möchte, statt sie nur aufzuzeigen. So soll das Gesamtkonzept auch erläutern, wie man geltendes Recht umsetzen könne.

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Dafür seien bei einem Ortstermin im August bereits Ideen entwickelt worden – beispielsweise dortige Häuser der städtischen Gebag als Musterhäuser mit Mustergärten herzurichten, an denen sich die Nachbarn dann orientieren können.

Klar ist allerdings bereits, dass die Stadt – Gesamtkonzept hin oder her – beim Denkmalschutz hart bleibt und weiter auf den Rückbau nun asphaltierter Vorgärten pocht. Dabei beruft sie sich auf die Gesetzeslage.

Ratsherr fordert von den Denkmalschützern: „Wir sollten den Status Quo akzeptieren“

Diese Entscheidung kritisiert allerdings Ratsherr Karlheinz Hagenbuck (SGU) aus Neumühl. Zwar freut ihn grundsätzlich, „dass endlich Bewegung in die Sache kommt“, aber er fordert von der Stadtverwaltung, auf Rückbauten zu verzichten. „Wir sollten den Status Quo akzeptieren“, lautet sein Vorschlag an die Behörde.

Denn in der seit 1996 geschützten Siedlung seien in den ganzen Jahren nicht nur Vorgärten verbotenerweise asphaltiert worden, an etlichen Häusern seien unerlaubte Änderungen vorgenommen. Alles rückgängig machen zu lassen, sei kaum mehr möglich und nicht verhältnismäßig. Jedoch sollte bei allen künftigen Verstößen, so Hagenbuck weiter, hart durchgegriffen werden.

Dass die Fachleute im Rathaus bereits bekannte Verstöße tatsächlich akzeptieren, davon ist nicht auszugehen.