Duisburg. Ein 58-jähriger aus Duisburg musste sich am 17. März vor dem Landgericht wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verantworten. Dem Angeklagten wurde verminderte Schuldfähigkeit durch Schwachsinn attestiert und eine Bewährungsstrafe auferlegt.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern fand sich am 17. März ein 58-jähriger Bissingheimer vor dem Landgericht wieder. Am 18. September 2010 hatte er in einem Gebüsch am Blauen See fünf- bis siebenjährigen Kindern sein Geschlechtsteil gezeigt und sich selbst befriedigt.

Ein Fall mit problematischen Begleitumständen. Denn der Angeklagte leidet unter angeborenem Schwachsinn und stand bereits vor 25 Jahren wegen eines ähnlichen Deliktes vor Gericht. Damals sprach die Strafkammer den schuldunfähigen Mann frei und setzte eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zur Bewährung aus.

Ein Vierteljahrhundert lang straffrei

Ein Vierteljahrhundert später hatte der Angeklagte, der sich seit 1986 straffrei geführt hatte, unter dem Einfluss von Alkohol Kinder auf einem Spielplatz angesprochen, sie in ein Gebüsch gelockt und sich ihnen dort gezeigt. Die Opfer rannten weg und verständigten Eltern und Verwandte, die den Täter noch in der Nähe stellen konnten.

Nach seiner Festnahme legte der 58-Jährige ein weitgehendes Geständnis ab, das er gestern wiederholte. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe“, so der Frührentner, der aufgrund seiner intellektuellen Minderbegabung nie eine Berufsausbildung erlangte und bis zur Festnahme bei seiner 83-jährigen Mutter lebte.

Mehrfache Schuldunfähigkeit

Ein Gutachter bescheinigte dem alkoholkranken Angeklagten, zum Tatzeitpunkt gleich mehrfach in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt gewesen zu sein: Zu einer sexuellen Unreife - der 58-Jährige hatte nie eine Beziehung zu einer Frau - und dem Schwachsinn seien gut zwei Promille hinzugekommen.

Am Ende gab es eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Eine zeitlich unbefristete Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie sahen die Juristen als unverhältnismäßig an. Um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, wurde der 58-Jährige für fünf Jahre unter Bewährungsaufsicht gestellt. Er muss sich in Behandlung begeben, triebdämpfende Medikamente einnehmen, in eine betreute Wohngruppe ziehen und sich von Spielplätzen, Schulen und Kindergärten fern halten.