Duisburg. Die Polizei hat die für Samstag geplante Demonstration „Freiheit für Palästina“ verboten. Warum das Verwaltungsgericht ihr Recht gibt.

Pro-palästinensische Aktivistinnen und Aktivisten wollten am Samstag in Duisburg unter dem Motto „Freiheit für Palästina“ demonstrieren – doch daraus wird nichts: Die Polizei hat die Kundgebung verboten, das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag der Anmelderin gegen das Verbot abgelehnt.

Polizei und Gericht sehen in der Demonstration eine Fortsetzung der Aktivitäten der Mitte Mai verbotenen Vereinigung „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU).

Das Verwaltungsgericht erklärte am Freitag, das Verbot der Demonstration sei nach dem Versammlungsgesetz zulässig, „weil die Durchführung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet“. Die Gefahr bestehe, da es „erhebliche Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass gegen das Vereinsgesetz verstoßen würde. Denn es sei strafbar, den „organisatorischen Zusammenhalt“ eines verbotenen Vereins „aufrechtzuerhalten oder dessen weitere Betätigung zu unterstützen“.

Verbotene Vereinigung „Palästina Solidarität Duisburg“ soll hinter Demonstration stecken

Das NRW-Innenministerium hatte PSDU Mitte Mai aufgelöst und vier Wohnungen von Vereinsmitgliedern durchsucht. Die Sicherheitsbehörden werfen dem Bündnis die Unterstützung der islamistischen Terrororganisation Hamas vor (wir berichteten). Die Anmelderin der für Samstag geplanten Demonstration ist nach Einschätzung der Behörden als Mitglied des verbotenen Vereins anzusehen. Dieser hatte die Versammlung vor seinem Verbot in den sozialen Medien als seine Versammlung beworben, argumentiert das Gericht.

Die Antragstellerin habe für „Palästina Solidarität Duisburg“ öffentlichkeitswirksam eine Spendensammlung organisiert, habe regelmäßig an PSDU-Veranstaltungen teilgenommen, in regem Austausch mit führenden Vereinsmitgliedern gestanden und sich „erkennbar“ mit dem verbotenen Verein solidarisiert, erläutert das Gericht: „Auch die Tatsache, dass die geplante Versammlung in ihrem Format und ihrer Organisationsstruktur unverändert so durchgeführt werden soll, wie sie von der PSDU vor ihrem Verbot beworben wurde, spricht dafür, dass hinter dieser Versammlung tatsächlich die zwischenzeitlich verbotene PSDU steht.“

Ignorieren Aktivisten das Verbot? Polizei warnt und appelliert

Bei Instagram kündigte die Frau am Freitagnachmittag an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Die Aktivisten wollten sich um 15 Uhr am Hauptbahnhof zur Auftaktkundgebung treffen, eine Zwischenkundgebung am König-Heinrich-Platz abhalten und durch die Innenstadt bis vor die Pauluskirche in Hochfeld ziehen. Dort hatte am 9. Oktober auch die Abschlusskundgebung der Anti-Israel-Demonstration stattgefunden, zwei Tage nach dem Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilisten.

Bei Instagram kündigten trotz des Verbots Nutzer an, demonstrieren zu wollen. Die Polizei Duisburg warnt den Personenkreis, der dies in Erwägung zieht: Die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung und auch Aufrufe dazu sind strafbar „und werden von der Polizei konsequent verfolgt. Überdenken Sie Ihre Entscheidung.“ Die Polizei werde „keine verbotene Versammlung im Stadtgebiet tolerieren“ und notfalls „konsequent einschreiten“.

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