Duisburg. Die Stadt Duisburg verliert Tagespflege-Personen und damit Betreuungsplätze. So soll der Beruf attraktiver gemacht werden.

Allein zum nächsten Kindergartenjahr droht die Stadt 88 Tagespflegestellen zu verlieren. Ein Grund neben Rente, Wegzug und Wechsel in eine Kita ist das zu geringe Einkommen. Um den Aderlass zu stoppen, hat der Jugendhilfe-Ausschuss des Rates nun einstimmig eine neue Satzung beschlossen, durch die Leistungen an mehreren Stellen erhöht werden.

Eine siebenprozentige Erhöhung zum Jahreswechsel 2023/24 und eine weitere alljährliche einprozentige Steigerung aus Mitteln der Stadt sowie die jährliche Dynamisierung der Kindpauschale durch das Land werde nicht ausreichen, um den Verlust an Tageseltern zu bremsen, mussten Verwaltung und Politik erkennen.

„Schon in diesem Kindergartenjahr sank das Angebot um 114 Plätze“, sagt Jugend-Dezernent Paul Bischof. Zum nächsten Jahr drohen über 400 Plätze in Duisburg wegzufallen – wenn nicht doch ein Teil der 88 Pflegestellen wegen der nun beschlossenen Aufbesserungen erhalten bleibt.

Kindertagespflege in Duisburg: Neue Satzung mit attraktiveren Rahmenbedingungen

Zum 1. Januar 2025 steigen die Geldleistungen deshalb um weitere sieben Prozent. Die Kindpauschale des Landes wird von der Stadt aufgestockt und beträgt dann 14 Cent pro Kind/Stunde zusätzlich. Damit soll eine Ungerechtigkeit in der Dynamisierung der Landeszuschüsse beseitigt werden, erklärt Heike Wust, Abteilungsleiterin im Jugendamt: „Je mehr sie bisher arbeiten, desto weniger verdienen sie, weil die Erhöhung der Leistung bei der Höchstbetreuungszeit am niedrigsten ausfällt.“ Pro Kind und Stunde bekommt eine Tagespflegeperson ab August je nach Qualifizierung zwischen 5,06 und 6,67 Euro, darin enthalten ist ein Sachaufwand von 2,37 Euro. Ab Januar 2025 sind es zwischen 5,41 und 7,14 Euro.

Deutlich erhöht wird auch die Anzahl der Fehl- und Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Streik und/oder Konzeptionstage. Sie steigt schon für das Kalenderjahr 2024 um 14 Tage von bisher 31 auf 45 Ausfalltage.

Mit mehr Zeit für Fortbildung verbindet sich die Hoffnung, den Qualifizierungsgrad der Tagespflegepersonen in Duisburg zu steigern. Er ist ein maßgeblicher Faktor für die Vergütung der Arbeit, aktuell können die meisten Beschäftigten in der Kindertagespflege nur die Qualifizierungsstufe eins von insgesamt vier vorweisen.

Kosten für die Qualifizierungen trägt das Jugendamt komplett

Um weitere Tageseltern zu gewinnen, lockt das Jugendamt mit der Übernahme des kompletten Eigenanteils der sogenannten QHB-Qualifizierung in Höhe von 3600 Euro. Im Gegenzug verpflichten sich die Teilnehmer dazu, mindestens 36 Monate lang in Duisburg tätig zu sein. Übernommen werden auch 1000 Euro für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften und Kinderpflegern/innen für die Arbeit in der Kindertagespflege.

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Entlastet werden zudem Tagespflegepersonen, die Angestellte beschäftigen. Der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge wird künftig komplett übernommen, bisher war es nur die Hälfte. Wer Kinder im eigenen Haus oder seiner Wohnung betreut, erhält künftig einen Mietkosten-Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

„Wir wünschen uns gut qualifizierte Kräfte und wollen sowohl Kitas als auch Tagespflege unterstützen“, betont Paul Bischof, „die Erhöhung ist gerechtfertigt, wir geben dazu nicht zu viel Geld aus.“ Durch die Steigerungen, die der Rat am 10. Juni (ab 15 Uhr, Mercatorhalle) final beschließt, „finden wir hoffentlich weitere Menschen, die den Weg in die Tagespflege wählen“, so der Jugenddezernent. (mit aka)

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FRAKTIONEN EINIG: ERHÖHUNG IST ANGEMESSEN

  • Die Zustimmung zur Satzung im Rat gilt als sicher. Im Jugendhilfe-Ausschuss herrschte Einigkeit über alle Fraktionen hinweg über die Notwendigkeit, das Einkommen in der Tagespflege zu erhöhen.
  • Der Verdienst dürfe sich nicht am Existenzminimum bewegen, betonte auch Dr. Stefan Wedding (Junges Duisburg). Seine Befürchtung, die Verbesserungen könnten zu einem vermehrten Wechsel von Kita-Beschäftigen in die Kindertagespflege führen, sei allerdings nicht berechtigt, betonten die Vertreter des Jugendamtes.
  • Am ehesten sei bislang eine umgekehrte Tendenz festzustellen, so Abteilungsleiterin Heike Wust. Lohnsteigerungen in der Tagespflege setzten da keinen falschen Anreiz: „Die Stadt ist ein attraktiver Arbeitgeber.“

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