Duisburg. Ein Rheinhauser erschwindelte 71.000 Euro Corona-Hilfen: „Es war ja so leicht, weil nichts kontrolliert wurde.“ Seine Masche, seine Strafe.

Wegen Subventionsbetruges und Fälschung beweiserheblicher Daten stand ein 26-jähriger Mann aus Duisburg-Rheinhausen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Im Jahr 2021 hatte er bei der Bezirksregierung Düsseldorf nicht weniger als 30 Anträge auf Fördergelder gestellt und so 71.000 Euro erschwindelt. Er gab sich als Gewerbetreibender aus, lebte in Wahrheit allerdings von Geld des Jobcenters.

Die unterschiedlichen Förderprogramme kamen dem 26-Jährigen gerade recht: Neustart nach Corona, Überbrückungshilfe, Dezemberhilfe. Er stellte immer neue Anträge, erfand kreativ Betriebskosten, die er natürlich nie hatte.

Als Referenz benannte er eine Steuerberaterin, die allerdings nie ein Mandat von ihm erhalten hatte. Und immer wieder versicherte er, noch nie einen Antrag auf Corona-Hilfe gestellt zu haben, und ebenso, dass alle seine Angaben richtig seien.

Betrug mit Corona-Hilfen: 26-Jähriger gestand – fast – alles ein

Vor dem Schöffengericht gestand der Mann. „Mein Mandant war zu dieser Zeit spielsüchtig“, erklärte sein Verteidiger. Der 26-Jährige habe an illegalen Glücksspielen im Rotlichtmilieu teilgenommen. „Und er hat nach den ersten Erfolgen immer wieder Anträge gestellt. Es war ja so leicht, weil nichts kontrolliert wurde. Das war für ihn wie ein Selbstbedienungsautomat.“

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Auch weitere Anklagen räumte der Angeklagte ein. Das Jobcenter hatte er auch betrogen. Allerdings nur um 243 Euro. Er meldete eine Arbeitsaufnahme zu spät. Zudem besaß er zwei verbotene und auf dem hiesigen Markt gar nicht zugelassene Elektroschockgeräte, die er sich angeschafft hatte, nachdem er überfallen worden war. Und er fälschte elektronische Rezepte, unter anderem für ein bekanntes Potenzmittel, indem er die Unterschrift eines Arztes kurzerhand selbst leistete.

Zwei Jahre und fünf Monate Gefängnis

Nur einen Anklagepunkt bestritt der Rheinhauser. Ihm wurde zur Last gelegt, ein Bild von Adolf Hitler verschickt zu haben, das die Aufschrift „Alle Juden raus!“ trug. In diesem Punkt wurde das Verfahren eingestellt. Eine weitere Strafe hätte nach den Regeln, die das Gesetz für die Bildung einer Gesamtstrafe vorschreibt, ohnedies keine Rolle mehr gespielt.

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Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich dessen weitgehendes Geständnis aus. Zulasten des 26-Jährigen wertete das Gericht allerdings den beträchtlichen Schaden, den er angerichtet hat. Den Ausschlag dafür, ihn zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis zu verurteilen, gaben allerdings die erheblichen Vorstrafen des Mannes. Der 26-Jährige stand zur Tatzeit bereits zweifach unter Bewährung.