Duisburg. Rund 30.000 Euro soll ein Duisburger einer Frau in der Schweiz abgegaunert haben – im Jahr 2018 schon. Wie der Prozess nun überraschend endete.
2018 soll ein heute 27 Jahre alter Duisburger einer Frau in der Schweiz Geld aus der Tasche gezogen haben. Zunächst soll er ihr vorgemacht haben, er wolle mit ihr ein neues Leben in Duisburg aufbauen. Dann soll er immer wieder Geld gefordert haben und zuletzt die Geschädigte und ihre Familie bedroht haben. Doch das Verfahren vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zeichnete ein anderes Bild.
Im August 2018 hatte die heute 44 Jahre alte Frau bei der Schweizer Polizei Anzeige erstattet. Zunächst nur online. Der Bekannte aus dem Internet habe von ihr Geld erschwindelt, sie dann erpresst, auch mit Androhung von Gewalt gegen sie und ihren damaligen Verlobten. Die Staatsanwaltschaft in der Schweiz gab das Verfahren an die deutschen Strafverfolgungsbehörden ab.
Verfahren wanderte aus der Schweiz nach Deutschland und vom Land- zum Amtsgericht
Die Staatsanwaltschaft Duisburg klagte den Fall zunächst als Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug und einige Straftatbestände mehr beim Landgericht an. Das hielt die Strafgewalt von vier Jahren, über die ein Schöffengericht verfügt, allerdings für ausreichend und eröffnete nach unten. Nicht zum ersten Mal versuchte das Amtsgericht nun, das Verfahren abzuschließen. Erstmals waren alle Zeugen erschienen. Allerdings in einem Schweizer Gericht. Und beinahe hätten die Tücken der Technik erneut eine Beweisaufnahme verhindert. Dann jedoch funktionierte die Video-Vernehmung doch noch.
Der Angeklagte hatte zuvor im Gerichtssaal in Duisburg bestritten, seine Internet-Freundin betrogen zu haben. „Wir haben uns das zusammen ausgedacht. Das war alles nur Show.“ Er habe der Frau, die fürchtete, von ihrer Verwandtschaft bei einer Erbschaft ausgebootet zu werden, nur dabei geholfen, Geld auf Seite zu schaffen. „Etwas habe ich aber auch behalten“, gab der 27-Jährige offen zu. „Ich habe damals gespielt.“
Zeugin bestätigte die Behauptungen des Angeklagten
Wer da glaubte, man habe schon bessere Ausreden gehört, musste sich belehren lassen, dass oft nichts so unwahrscheinlich klingt wie die Wahrheit. Die Zeugin bestätigte die Angaben des Angeklagten. Aufgrund einer schweren Krankheit und eines längeren Komas erinnerte sie sich nicht mehr an alles. „Aber ich weiß noch genau, wie wir uns die Geschichte mit dem Laden ausdachten, den ich angeblich in Deutschland gekauft und so Schulden gemacht hatte.“ Sie könne sich nicht vorstellen, dass ihr guter Freund sie jemals bedroht oder genötigt habe.
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Das Gericht dachte noch eine kurze Weile darüber nach, ob nicht doch ein Straftatbestand übrig bleiben könnte. Sechs Jahre nach der Tat wollten die Juristen dann aber doch kein Urteil mehr sprechen. Das Verfahren wurde eingestellt.